Gericht Düsseldorf muss Geheim-Vertrag zur Tour de France offen legen

Düsseldorf · Die Stadt Düsseldorf verliert den Prozess vor dem Verwaltungsgericht und muss die Tour de France-Verträge offenlegen. Klare Worte kommen vom Richter. Geklagt hatte ein Journalist.

Insgesamt 15,9 Millionen Euro kostete der Start zur Tour des France vor zwei Jahren. Nun muss die Stadt den Vertrag offen legen.

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Ausflüge zum Verwaltungsgericht enden für die städtischen Juristen oft unerfreulich. So war es auch am Montag, als darüber verhandelt wurde, ob die Stadt Düsseldorf den Vertrag offen legen muss, den sie mit dem Veranstalter A.S.O. für den Grand Depart der Tour de France vor zwei Jahren geschlossen hat. Der wurde bisher streng geheim gehalten. Dagegen hatte Journalist Ralf Meutgens geklagt, nachdem ihm die Einsicht in das Vertragswerk verwehrt worden war. Der Richter fand klare Worte und hält die Klage für begründet. Es sei nicht ausreichend begründet worden, warum der A.S.O. ein Schaden entstehen könne.

Für Oberbürgermeister Thomas Geisel war es ein Prestige-Objekt, den Start des berühmtesten Radrennens der Welt an den Rhein zu holen. 15,9 Millionen Euro hatte sich die Stadt das kosten lassen. Rund acht Millionen Euro wurden durch Sponsoren aufgebracht, am Ende blieb ein Minus von 7,8 Millionen  Euro. Wie das zustande kam, blieb allerdings undurchsichtig. Denn der Vertrag, den die Stadt mit der A.S.O. ausgehandelt hatte, war bisher geheim. Das sei so vereinbart worden.

Die FDP-Fraktion hatte schon vor zwei Jahren gefordert, dass vor allem die finanziellen Abmachungen öffentlich gemacht werden, war aber damit gescheitert. Hartnäckig blieb dagegen Ralf Meutgens, der auch vom Deutschen Journalistenverband unterstützt wird, und zog vor das Verwaltungsgericht.

Die A.S.O. war erst gar nicht zum Prozess erschienen

Die städtische Oberrechtsrätin saß allein vor dem Verwaltungsrichter. Die A.S.O. war erst gar nicht zu dem Prozess erschienen, obwohl sie eingeladen war. Die Juristin erklärte, dass es darum gehe, Geschäftsgeheimnisse des Tour-Veranstalters zu wahren, die Schlüsse auf zukünftige Projekte zulassen können. Das sei in einer Klausel so vereinbart worden.

Meutgens wiederum führte an, dass die Stadt Utrecht etwa den kompletten Vertrag mit der A.S.O. ins Internet gestellt habe. Die Argumente des Klägers überzeugten  auch den Richter. Der erklärte, die A..S.O. habe als Veranstalter der Tour de France praktisch eine Monopolstellung: „Es ist auch nicht ansatzweise klar geworden, warum hier ein wirtschaftlicher Schaden entstehen könne.“ Denn die A.S.O. habe praktisch keine Konkurrenz. Das Urteil wird zwar noch zugestellt, der Richter ließ aber keinen Zweifel daran, wie es ausgeht.

Gut möglich, dass die Tour de France den Oberbürgermeister im Wahlkampf  noch einmal einholt. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, die von der FDP schon zur Spitzenkadidatin gekürt wurde, will das Thema gegebenenfalls zurück auf die politische Agenda holen: „Bis heute ist ungeklärt, was die Tour de France tatsächlich gekostet hat.“ Sie ärgert sich auch darüber, dass wesentliche Teile der Sponsorengelder von städtischen Töchtern wie der IDR und der Messe oder von der Sparkasse gezahlt wurden.