Beschwerde von Anwohnern Ärger über wildes Plakatieren
Düsseldorf · Seit Jahren gibt es immer wieder Beschwerden von Anwohnern über nicht genehmigte Plakate. Die Stadt erklärt, welche Regeln für die Aushänge gelten.
(lauw) In Oberkassel sorgen Plakate für Unmut bei einigen Anwohnern. An Laternenpfählen, Strommasten und Gebäuden sind sie immer wieder zu sehen, und auch vor Verkehrsschildern wird nicht Halt gemacht. „An mindestens zehn Lichtmasten der Oberkasseler Brücke sind Werbeplakate mit Panzerband angebracht worden“, berichtet ein Anwohner, der sich seit Jahren gegen das Wildplakatieren einsetzt. Das war am 13. Juli. Die aus seiner Sicht widerrechtlich angebrachten Plakate auf der Brücke habe er entfernt. Doch nur zwei Tage später seien neue aufgetaucht. Er fordert Konsequenzen. „Wir bitten, die Verursacher zu sanktionieren und mit den Kosten der Entfernung aller in der Stadt verteilten Plakate zu belasten“, schrieb er an die Stadt.
Auf Nachfrage bestätigte ein Stadtsprecher, dass die Plakatierung im öffentlichen Straßenraum tatsächlich erlaubnispflichtig sei. „Ohne Erlaubnis ist sie nicht zulässig und verboten.“ Eine Duldung erfolge nicht. Gebührenpflichtige Genehmigungen würden nur auf Antrag beim Ordnungsamt und im Rahmen gewisser Richtlinien erteilt. In einigen Fällen könne sogar eine Baugenehmigung erforderlich sein. Bei wilden Plakatierungen werde „der Verursacher aufgefordert, diese zu entfernen“.
Doch was, wenn Plakate den Verkehr beeinträchtigen? „Ein Problem in unseren Stadtteilen bleiben die Verkehrsschilder, die von Stickerklebern massiv durch Aufkleber aller Art ‚entstellt‘ werden“, kritisiert der Anwohner, „sodass sich allmählich die Frage ergibt, wie ‚entstellt‘ darf ein Verkehrsschild sein, um noch Gültigkeit zu besitzen?“ Wenn Plakate für Gefahrensituationen sorgen, greife die Stadt selbst ein und entferne diese, heißt es – auf Kosten des Verursachers.
Doch das ist längst nicht alles: Wer ohne entsprechende Genehmigung plakatiert, muss mit weiteren Kosten rechnen. „Neben diesem Kostenersatz können Bußgeldverfahren eingeleitet werden“, sagt der Sprecher. Im Wiederholungsfall drohten Geldbußen von bis zu 1000 Euro. Wie oft solche Verstöße vorkommen, dazu konnte die Stadt keine Auskunft geben – eine Statistik werde nicht geführt.