Prozess in Düsseldorf Schlägerei in Restaurant endet tödlich – so fällt das Urteil aus

Düsseldorf · Nach einer Schlägerei in einem Lokal in der Nähe der Ostparksiedlung ist ein Mitarbeiter der Gaststätte im Krankenhaus verstorben. Nun wurde ein Urteil gesprochen.

Der Angeklagte wurde von Goran Bronisch vertreten. Eine Körperverletzung mit Todesfolge soll der Trainer an einem Weihnachtsabend 2023 in einem Lokal nahe der Ostparksiedlung begangen haben.

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(wuk) Nach einer tödlichen Auseinandersetzung in einem Lokal nahe der Ostparksiedlung ist ein Gast (38) vom Schwurgericht zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte zugegeben, am ersten Weihnachtstag 2023 einen Streit mit einer erheblich angetrunkenen Küchenhilfe (46) durch Faustschläge beendet zu haben. Der Kontrahent war dadurch jedoch hintenüber gekippt und mit dem Hinterkopf ungebremst auf dem Lokalboden aufgeschlagen. Seine Schädelverletzungen waren so schwer, dass er Tage später daran gestorben ist.

Das Urteil des Landgerichts erging wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge in einem minder schweren Fall. Als Strafmaß verhängten die Richter daher nur die Mindeststrafe. Die Staatsanwältin hatte fünf Jahre Haft für den Fitnesstrainer und Ex-Kampfsportler gefordert. Sie war nach Videoaufnahmen aus der Gaststätte von mehreren Faustschlägen des Angeklagten gegen den Lokal-Mitarbeiter ausgegangen und davon, dass der Angeklagte aus Wut über das Verhalten des 46-Jährigen zugeschlagen habe. Der hatte zuvor bei einem Weihnachtsprosit eine abfällige Bemerkung gegen den jetzt angeklagten Gast gemacht, hatte das Lokal nach seinem Feierabend zunächst verlassen, war aber gegen Mitternacht mit fast 1,5 Promille Alkohol zurückgekehrt. Der Angeklagte hielt sich mit seiner Frau zum Weihnachtsessen in der Gaststätte auf. Diesen Tisch des Paares hat der Mitarbeiter dann direkt angesteuert – und hat dabei die Haare der Frau angefasst. Von ihrem Mann zur Rede gestellt, kam es zu einem Disput zwischen beiden.

Abwehrreflex wegen ruckartiger Bewegung des Opfers?

Laut Videoaufzeichnung legte der 46-Jährige dabei eine Hand auf einen Unterarm des Gastes. Der Angeklagte gab zu Prozessbeginn an, dass der Angetrunkene kurz danach noch eine ruckartige Bewegung mit seinem anderen Arm gemacht habe. In einer Mischung aus Angst und Reflex habe der Lokalbesucher also zugeschlagen. Er habe die Bewegungen des Angetrunkenen so gedeutet, als würde der direkt zu einem Angriff übergehen. „Um mich zu schützen, habe ich zugeschlagen.“ Schwere oder sogar tödliche Verletzungen des Kontrahenten habe er nicht gewollt. Doch laut Anklage habe der Fitnesstrainer, obwohl er seit Jahren angeblich keinen Kampfsport mehr betreibt, zumindest in Kauf genommen, dass er den alkoholisierten Gegner „erheblich verletzt“. Der Verteidiger ließ das nicht gelten. Er hatte wegen angeblicher Notwehr einen Freispruch beantragt. Da das Landgericht zum Schuldspruch gegen den 38-Jährigen kam, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

(wuk)