Mettmanner muss wegen Kindesmissbrauch drei Jahre lang in Haft „Die Verantwortung liegt bei dem Erwachsenen“

Mettmann/Wuppertal · Ein Mettmanner (27) hatte sich im April 2022 mit einem Schüler (13) aus Essen zu sexuellen Handlungen verabredet. Nun wurde der Angeklagte wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu drei Jahren Haft verurteilt

In einem Wald nahe der Zeche Zollverein ist es zu sexuellen Handlungen zwischen einem damals 13-Jährigen und dem Verurteilten gekommen. Foto: Berg/dpa

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(magu) Im April 2022 hatte er Sex mit einem Jungen (13). In einem Wald nahe der Zeche Zollverein, beide hatten sich über Whatsapp für das Treffen verabredet. Nun saß ein Mettmanner am Wuppertaler Landgericht auf der Anklagebank, die Staatsanwaltschaft wirft dem mittlerweile 27-Jährigen den schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes vor. Das Urteil der Kammer: Der Angeklagte muss für drei Jahre in Haft. Er habe gewusst, dass der Junge zur Tatzeit erst 13 Jahre alt gewesen sei.

Dass der Jugendliche mit dem Treffen einverstanden gewesen sein soll, spiele – so der Vorsitzende Richter Alexander Schräder - keine Rolle. An den Angeklagten gewandt, stellte Schräder klar: „Die Verantwortung liegt bei dem Erwachsenen“. Dem sexuellen Missbrauch vorausgegangen waren Chat-Nachrichten und der Austausch sexueller Fantasien, zuvor hatte der 27-Jährige per WhatsApp den Kontakt zu dem Schüler aus Essen aufgenommen.

Der saß nun als Zeuge im Saal, neben ihm seine Mutter. Für die Vernehmung des Jungen wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, im Saal saßen auch die Eltern und der Bruder des Angeklagten. Immer wieder schüttelte dessen Mutter den Kopf, während die Chatnachrichten gezeigt wurden, die ihr Sohn dem 13-Jährigen geschrieben hatte. Die Familie stehe hinter ihm, so der Verteidiger, auch die Ehefrau halte zu ihrem Mann. Der wolle sich in Therapie begeben, in der Untersuchungshaft sei das aber nicht möglich.

Wie war es überhaupt dazu gekommen, dass die sexuellen Handlungen zwei Jahre später ein juristisches Nachspiel haben? Im Prozessverlauf war zu hören, dass es eine weitere Anklage gegen den 27-Jährigen gibt. Tatvorwurf: Der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie. Der Mettmanner soll sich in Bad Driburg auf einem Spielplatz zwei 10-Jährigen Mädchen genähert haben. Er sei, so soll er es den Kindern gesagt haben, in sie „verliebt“. Die Mädchen hätten Angst bekommen und seien weggelaufen, im Dezember 2022 folgte dann eine Hausdurchsuchung in der elterlichen Wohnung des Angeklagten.

Damals war unter anderem ein Smartphone sichergestellt worden, auf dem sich nicht nur Kinderpornografie, sondern auch besagter Chatverlauf mit dem 13-Jährigen aus Essen befunden haben soll. Der wiederum hatte Ermittlern bestätigt, dass es im April 2022 zu sexuellen Handlungen in einem Wald nahe der Zeche Zollverein gekommen war. Es folgte eine Hausdurchsuchung in der Wohnung des Angeklagten. Noch am selben Abend wurde der 27-Jährige einem Haftrichter vorgeführt.