Herr Hunold, worum geht es in Ihrem Vortrag genau?
Interview Düsseldorf: Welche Schwierigkeiten Hotels mit Buchungsportalen haben
Düsseldorf · Matthias Hunold hält am Dienstagabend im Haus der Universität einen Vortrag zu Bestpreisklauseln. Wir haben vorab im Interview mit ihm gesprochen.
„Bei uns gibt es das Zimmer zum günstigsten Preis“ – Mit solchen Aussagen locken Hotelbuchungsportale Kunden gern auf ihre Seite. Mit Bestpreisklauseln versuchen Hotelbuchungsportale, diesen Zustand herzustellen. In einem Vortrag der Reihe „Oeconomicum live– Wirtschaft erleben!“ erklärt Juniorprofessor Matthias Hunold heute ab 19.30 Uhr im Haus der Universität, welche Vor- und Nachteile diese Klauseln für Portale, Hotels und Kunden haben können – und wie Wettbewerbsbehörden hierzulande und anderswo diese bewerten.
Matthias Hunold: Es geht um die Bestpreisklauseln von Hotelbuchungsportalen. Damit schreiben die Portale den Hotels vor, ihre Zimmer auf anderen Vertriebskanälen nicht zu niedrigeren Preisen anzubieten. Die Buchungsportale erhalten typischerweise eine Provision vom Hotel für jede Buchung dort. Von einer Bestpreisklausel versprechen sich die Portale, dass mehr Kunden bei Ihnen und nicht woanders buchen.
Welche Auswirkungen haben diese Absprachen für den Hotelmarkt?
Hunold: Die Hotels mögen diese Klauseln oftmals nicht, da diese sie in ihrer Preissetzung einschränken. Auch Wettbewerbsbehörden haben sich bereits damit befasst - und interessanterweise haben verschiedene europäische Behörden unterschiedlich entschieden. Das deutsche Bundeskartellamt hat zum Beispiel HRS und Booking.com solche Klauseln verboten. In unserer Forschung haben wir verglichen, welche Auswirkungen die Klauseln oder deren Verbot [in Deutschland] haben. Auch darum soll es im Vortrag gehen.
Profitiert der Kunde davon, wenn es solche Klauseln gibt?
Hunold: Auch dazu gibt es verschiedene Theorien. Einerseits erspart es dem Kunden womöglich Suchaufwand - wenn ein Portal solch eine Klausel hat, kann er direkt dort buchen und kann erwarten, dass er den günstigsten Preis bezahlt. Allerdings wird so möglicherweise der Wettbewerb unter den Hotelbuchungsportalen beschränkt. Gibt es die Klauseln nicht, kann ein Portal versuchen, durch eine niedrigere Provision die Anzahl der Buchungen auf seiner Seite zu erhöhen. Die Hotels könnten so eine Ersparnis in den Vertriebskosten zumindest teilweise zu einer Preissenkung von Angeboten auf dem Portal nutzen. Mit Bestpreisklauseln wird eine solche selektive Preissenkung eingeschränkt und der Anreiz zu einer Provisionssenkung kann fehlen. Daher können Bestpreisklauseln zu höheren Provisionen zwischen Hotel und Portal führen, das kann dann auch höhere Preise für den Verbraucher bewirken.
Für wen ist Ihr Vortrag gedacht? Wie viel Vorwissen brauchen die Zuhörer?
Hunold: Der Vortrag ist für alle, die sich für Wirtschaft interessieren. Man muss weder Wirtschaft studiert haben, noch Forscherin oder Fachmann sein. In einer guten Stunde soll das Thema auch für Laien anschaulich dargestellt werden.