Düsseldorf. Wieder eine Schlappe für Franjo Pooth: Das Landgericht bestätigte am Mittwoch eine Einstweilige Verfügung seines ehemaligen Leibwächters Marc S. Darin wird dem Ehemann von Verona Pooth untersagt zu behaupten, dass sein ehemaliger Bodyguard ihn bestohlen habe und in sein Haus eingebrochen sei. Damit wies die Kammer Pooths Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung zurück.
Pooth sei den Beweis für seine ehrverletzenden und herabwürdigenden Behauptungen schuldig geblieben. Durch ein Interview, das der Gründer der inzwischen insolventen Firma "Maxfield" im Frühjahr einer Illustrierten gegeben hatte, sei der Mann identifizierbar gemacht worden. "Vor allem in Meerbusch, wo der Ex-Leibwächter noch heute wohnt", sagte die Vorsitzende Richterin Jutta von Gregory.
Die Pooths hatten angedeutet, dass sie in dem ehemaligen Leibwächter einen der Schuldigen für ihre Misere sehen. Sie hatten ihm vorgeworfen, die Unterlagen an die Presse verkauft zu haben, die die Bestechungsaffäre und das Ermittlungsverfahren gegen Franjo Pooth ausgelöst hatten.
Pooths Anwalt hatte argumentiert, dass sein Mandant den Leibwächter nicht mit Namen genannt habe. Dies sei unerheblich, befand das Gericht. Der 33-Jährige sei für sein persönliches Umfeld sehr wohl identifizierbar gewesen. Der Bodyguard sei quasi ein Mitglied der Familie gewesen, er habe sogar die Betreuung für den Sohn des Paares übernommen. Er sei eigens für die Tätigkeiten von Berlin nach Meerbusch gezogen.
"Unsere Rechtsauffassung ist voll bestätigt worden. Es war wichtig zu zeigen: Das kann sich auch ein Herr Pooth nicht leisten", sagte der Anwalt des Leibwächters. Es sei wichtig, dass der Ruf seines Mandanten wieder hergestellt sei. Über das Thema Schadensersatzforderungen wollte sich der Anwalt noch nicht äußern. "Ich werde das in Ruhe mit meinem Mandanten besprechen."
Erst in der vergangenen Woche hatte das erste Zivilverfahren im Zusammenhang mit seiner Firmenpleite vor dem Landgericht begonnen. Die Commerzbank fordert von Franjo Pooth 1,8 Millionen Euro zurück. Bei dem Geld handelt es sich um eine persönliche Bürgschaft des zahlungsunfähigen Unternehmers, mit der er für einen Kredit des Geldinstitutes gebürgt hatte. Am 3.März 2009 beginnt das Verfahren der Stadtsparkasse gegen Franjo Pooth.