Verhandlung vor Arbeitsgericht Ex-Stadtmitarbeiter steht vor Vergleich

Düsseldorf · Der frühere Vizeleiter des Schulverwaltungsamts, Florian Dirszus, steht vor einem Vergleich mit der Stadt. Er sieht ihn als Beleg für seine Unschuld. Die Einigung könnte Folgen für die Ermittlungen wegen Bestechungsverdachts haben.

Florian Dirszus (links), der frühere Vize-Schulverwaltungsamtsleiter, vor der Verhandlung auf dem Flur des Arbeitsgerichts mit seinem Anwalt Stanislaw Chernin

Foto: Arne Lieb

Diese Verhandlung wurde mit Spannung erwartet – und war schnell vorbei. Nach nur fünf Minuten signalisierten die Vertreter der Stadtverwaltung und der gekündigte Vize-Leiter des Schulverwaltungsamts, Florian Dirszus, dass sie doch wieder über einen Vergleich sprechen wollen. Die Sitzung wurde für ein rund 20-minütiges Gespräch auf dem Flur unterbrochen – und nach positiven Signalen beendet. Das Arbeitsgericht wird bald wohl nur noch die Einigung feststellen müssen.

Für Dirszus ist das ein Beleg dafür, dass er seit Monaten zu Unrecht unter Korruptionsverdacht steht. Der Vize-Amtsleiter war unter Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) einer der wichtigsten Akteure beim großen Schulbauprogramm gewesen. Die Nachricht über seine fristlose Kündigung im März sorgte daher für großes Aufsehen. Es steht der Verdacht im Raum, dass er bei der Vergabe eines Großauftrags für Luftfilter für Grundschulklassen getrickst hat. Denn seine Frau vertrieb mit ihrer Firma Geräte genau jenes Herstellers, an den Dirszus den Auftrag vergab. Er selbst bestreitet, dass er oder seine Frau einen Vorteil erhielten. Er habe nur das beste Angebot für die Geräte ausgesucht, die wegen der Pandemie schnell angeschafft werden sollten – und zudem seine Beziehung zu der Firma nie verheimlicht.

Über den Inhalt des Vergleichs, der Dirszus’ Klage auf Wiedereinstellung beenden soll, haben beide Seiten Stillschweigen vereinbart. Klar ist: Er wird nicht in seine Tätigkeit zurückkehren. Das lehnt die Stadtverwaltung ab, dem Vernehmen nach beruft man sich auf einen Vertrauensbruch. Wie in solchen Fällen üblich, dürfte Dirszus eine Abfindung erhalten. Er betonte nach der Verhandlung, für ihn sei eine andere Vereinbarung zentral: Die Stadt werde den Ermittlungsbehörden entlastende Ergebnisse ihrer internen Untersuchungen vorlegen.

Ein Gutachten sei nicht weitergegeben worden

Dirszus und seine Anwälte kritisieren, dass etwa ein bereits seit Mai vorliegendes Gutachten nicht weitergegeben wurde, das Dirszus zufolge belegt, er habe in früheren Vergaben sauber gehandelt. Beide Seiten sind sich offenbar einig, allerdings muss noch der Personalrat für den Aufhebungsvertrag beteiligt werden.

Die rechtliche Aufarbeitung ist damit noch nicht beendet. Es läuft weiterhin ein Strafverfahren gegen den früheren Stadtmitarbeiter. Nach einer Anzeige der Stadt wird wegen des Vorwurfs der Bestechung und Bestechlichkeit ermittelt. Es gab im Frühjahr sogar eine Hausdurchsuchung. Derzeit heißt es auf Nachfrage nur, dass die Ermittlungen weiterhin liefen. Welche Folgen die Dokumente haben, die die Stadt nun möglicherweise vorlegt, ist ungewiss.

Dirszus bewertete den anstehenden Vergleich als persönliche Genugtuung. Er sieht sich als Opfer einer „Hetzjagd“ und erzählte auf dem Flur vor Journalisten, er und seine Frau seien etwa von Nachbarn geschnitten und „wie Aussätzige“ behandelt worden. „Dabei ging es mir nie um meinen eigenen Vorteil. Ich wollte nur das Beste, um die Grundschüler zu schützen.“ Nach dem Termin am Mittwoch trat er erstmals vor Fernsehkameras auf und stimmte auch einer Namensnennung zu.

Durch die anstehende Einigung wird unwahrscheinlicher, dass der Fall noch in allen Details aufgearbeitet wird. Dabei sind durchaus noch Fragen offen, was zur Jahreswende im Rathaus genau passiert ist. Dirszus’ Anwalt hatte beantragt, zahlreiche Zeugen zu hören, um die Klage auf Wiedereinstellung zu untermauern. Dabei wäre es auch um die Rolle von Vorgesetzten gegangen. So warnte ein anonymes Schreiben schon Wochen vor der strittigen Vergabe vor Dirszus’ Interessenskonflikt. Trotzdem durfte er weiter an der Sache arbeiten. Auch das sorgte zuletzt für ein hohes Interesse an dem Fall. Zumindest für das Arbeitsgericht sind solche Fragen nicht mehr interessant, wenn der Konflikt um die Kündigung jetzt beigelegt wird.