Jahreswechsel Feuerwerk darf nur Silvester und Neujahr gezündet werden
Düsseldorf · Neben der zeitlichen Begrenzung gibt es auch klare Vorgaben, wo in Düsseldorf geknallt werden darf – und wo nicht.
Das Düsseldorfer Ordnungsamt weist daraufhin, dass zum Jahreswechsel nur am Dienstag, 31. Dezember, und am Mittwoch, 1. Januar, „geknallt“ werden darf. Menschen, die Feuerwerkskörper früher oder auch später abbrennen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann, teilt die Stadt mit. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern mit Altersbegrenzung ab 18 Jahren an Kinder und Jugendliche. Der Verkauf beginnt am Samstag, 28. Dezember.
Das Abbrennen von Feuerwerk in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist laut Stadt untersagt. Außerdem gilt auch in diesem Jahr ein Feuerwerksverbot in der Düsseldorfer Altstadt von Dienstag, 31. Dezember, 20 Uhr, bis Mittwoch, 1. Januar 2020, 6 Uhr.
Feuerwehrchef warnt vor gesundheitlichen Schäden
Die Feuerwehr Düsseldorf erinnert daran, dass es wegen unsachgemäßen Umgangs mit Böllern und Raketen jedes Jahr an Silvester und Neujahr zu Einsätzen kommt, bei denen zum Teil schwere Verletzungen behandelt werden müssen. „Die Feuerwehr möchte niemandem das Abschießen von Feuerwerk verbieten. Aber vor dem Gebrauch von Böllern, Knallfröschen, Goldregen oder Raketen sollte sich jeder mit den Sicherheitshinweisen vertraut machen. Unsachgemäßer Gebrauch kann zu erheblichen gesundheitlichen Schäden bei Menschen führen oder auch Brände auslösen“, erklärt Feuerwehrchef David von der Lieth.
Dies bestätigt die Statistik der vergangenen Neujahrsnächte. Immer wieder kommt es zu Verbrennungen im Gesicht und an den Händen, Augenverletzungen und Gehörschäden. Aber auch abgerissene Finger können das Resultat sein, wenn ein Böller in der Hand explodiert. Die Feuerwehr weist darauf hin, dass sich zum Jahreswechsel 2018/19 sechs Menschen durch Feuerwerkskörper verletzt haben (in der Silvesternacht zwölf Monate zuvor waren es sieben Menschen). Diese niedrige Anzahl sei vor allem auf das Feuerwerksverbot in der Düsseldorfer Altstadt zurückzuführen.
Auch die Brandschutzeinheiten sind zum Jahreswechsel besonders gefordert. In der Zeit von 22 Uhr am Silvesterabend 2018 bis zum Neujahrsmorgen 2019 rückten die Feuerwehrleute 62 Mal (in der Silvesternacht ein Jahr zuvor 47 Mal) zu Brandeinsätzen aus. Bei den meisten Bränden in der Stadt handelte es sich um Kleinbrände, oft verursacht durch Feuerwerkskörper. Am Neujahrsmorgen 2019 um 0.30 Uhr wurden beispielsweise mehrere Feuerwachen zur Dorotheenstraße nach Flingern gerufen. Dort hatte Dämmmaterial am Dachstuhl gebrannt. Doch zum Glück wurde niemand damals verletzt.