Gebrauchtwagenmeile Kö: Händler arbeiten mit neuer Methode
Visitenkarten bringen offenbar nicht mehr den gewünschten Effekt. Jetzt verführen Autohändler mit neuen Methoden zum Rückruf.
Düsseldorf. Nichts ist — zumindest gefühlt — unnötiger, als nach einem Nachmittag in Kauflaune in der Innenstadt zum Auto zurückzukehren, um dann festzustellen, dass der Lack in der Zwischenzeit um eine Schramme erweitert wurde. Nicht einfach nur nervig ist es dann, wenn der Verursacher sich einfach aus dem Staub gemacht hat, ohne eine Telefonnummer zu hinterlassen.
Manchmal ist es aber andersherum. Dann kommt man zum Parkplatz zurück und findet einen gefalteten Zettel, der an das Auto geklemmt wurde. So jüngst an der Kö geschehen. „Bitte rufen Sie mich an! Danke“, steht darauf handschriftlich plus Handynummer geschrieben. „Mist. Schon wieder“, denkt sich der Besitzer. Doch selbst nach intensivem und übellaunigen Suchen nach der nächsten Macke am eigenen Auto findet sich keine.
Dennoch neugierig, was es mit der Telefonnummer auf sich hat, ruft der besorgte Autofahrer an. Am anderen Ende der Leitung hebt ein namenloser Mann ab, der unwirsch dazu auffordert, das Auto an ihn zu verkaufen. Das Ergebnis für den Autofahrer: Zeit und Telefongebühren verschwendet.
Die Zeit der bunten Visitenkarten von Autohändlern, die regelmäßig hinter den Scheibenwischer geklemmt werden, scheint abgelaufen. Mit der neuen, handschriftlichen Strategie erhoffen sich die Händler offenbar eine höhere Rücklaufquote, werden doch die altbekannten Visitenkarten meist unbeachtet weggeworfen.
Egal ob Visitenkarte oder handschriftliche Zettel: Wenn Autohändler die Königsallee oder andere Parkplätze als Gebrauchtwagenmeile missbrauchen, ist das nicht erlaubt. „Das fällt nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes in den Bereich Sondernutzung“, sagt Ordnungsamtsleiter Michael Zimmermann. Es sei das gleiche, wenn jemand in der Fußgängerzone Flyer verteilt. „Dafür muss eine Genehmigung erteilt werden. Und im Fall der Autohändler würden wir das nicht tun“, betont Zimmermann.
Dennoch müssen die Verteiler der bunten Kärtchen kaum mit Konsequenzen rechnen. „Der Verfolgungsaufwand ist groß und da es keine Beschwerden gibt und wir keine massive Störung sehen, wäre eine Verfolgung nicht verhältnismäßig.“
Das Ordnungsamt würde also erst tätig werden, wenn eine Belästigung auszumachen ist. Und selbst dann gibt es mehrere Probleme. Zum einen sei der konkrete Sachverhalt im Nachhinein nicht mehr nachvollziehbar. Autos werden umgeparkt, die Zettel entfernt. Ein weiteres Problem: „Meistens werden Nummern von Prepaid-Handys angegeben und die Händler melden sich nicht mit Namen am Telefon.“
Sollte dennoch mal jemand erwischt werden, hat die Person beim ersten Mal kaum mit schmerzhaften Konsequenzen zu rechnen. „Das würde unter die Kategorie Kleinabfall fallen“, sagt Zimmermann. Laut Katalog wird dann ein Bußgeld von höchstens 35 Euro fällig.