Kleingärtner siegt vor Gericht gegen die Stadt
OB Elbers kündigt an, dass ausstehende Rückbauforderungen „mit großer Kulanz“ geprüft werden.
Düsseldorf. Düsseldorfs Kleingärtner jubeln: Der Gartenfreund Peter Gerrits hat einen Zivilprozess gegen die Stadt gewonnen. Er darf die Veranda seines Schrebergartens im Bilker Gartenverein Rosenhecke behalten, obwohl Laube und Veranda größer sind als vom Bundeskleingartengesetz (BKleinG) erlaubt. In den Augen der Kleingärtner handelt es sich um eine Art Musterurteil im seit Jahren schwelenden Streit mit dem Gartenamt.
Rund 1700 so genannte Rückbauforderungen hatte das Amt verschickt - Schrebergärtner sollten unter anderem Dächer oder Lauben um- oder abbauen. Gerrits war einer von ihnen. Er hatte nach dem Sturm Kyrill das Veranda-Dach repariert. Dadurch sei der Bestandsschutz erloschen, argumentierte das Gartenamt und forderte ihn auf, die Veranda abzureißen.
Die Richterin war anderer Meinung: Der Bestandschutz bestehe weiter. Schließlich sei kein tragendes Teil zerstört worden, erklärte sie den rund 40 Kleingärtnern, die am Montag zur Urteilsverkündung gekommen waren. Peter Vossen, Vorsitzender des Stadtverbands der Kleingärtner, der 7500Mitglieder hat, hofft, dass die Stadt nun zu Gesprächen über die rund 300 noch ausstehenden Rückbauforderungen bereit ist.
Das scheint der Fall zu sein. OB Dirk Elbers sagte: "Wir werden die noch ausstehenden Fälle mit großer Kulanz prüfen. Die Stadt ist kein Gegner der Kleingärtner. Ich möchte mich in Zukunft nicht um jeden Balken streiten, den ein Kleingärtner neu aufbaut oder nach einem Schaden neu aufbauen muss."
Sobald das Urteil schriftlich vorliegt, werde die Stadt prüfen, auf welche weiteren Fälle es übertragbar ist und diese abschließen. Über alle weiteren offenen Fälle soll Gründezernentin Helga Stulgies im August mit dem Stadtverband der Kleingärtner verhandeln und pragmatische Lösungen finden.