Lebenslang für Mordauftrag
Detlef W. wird wohl nie wieder auf freien Fuß kommen.
Düsseldorf. Der Doppelmord von Hassels ist bestraft. Detlef W. (57), der seinen Stiefvater Helmut S. (39) und dessen Tochter Mara (39) von einem Auftragskiller erschießen ließ, erhielt am Dienstag eine lebenslange Haftstrafe. Außerdem stellte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann der Bordellbesitzer aus Burghaun bei Fulda auch nicht nach 15 Jahren Haft entlassen werden.
Der Vorsitzende Richter Michael Scholz stellte fest, das Verbrechen sei mit großer Brutalität verübt worden und einer Hinrichtung gleichgekommen. Dass Detlef W. seinen Verwandten nur einen Schrecken einjagen wollte, glaubte das Gericht nicht.
Vielmehr habe der 57-Jährige die Tat bis in jede Einzelheit geplant und ausgeführt. Johannes K., der bereits zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, sei für ihn nur ein intellektuell unterlegener Handlanger gewesen.
Eine besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt, weil mit Habgier und Heimtücke gleich zwei Mord-Motive vorliegen. „Ihre Schwester wollte Ihnen den Geldhahn zudrehen“, wandte sich Scholz direkt an den Angeklagten. Kurz vor der Tat sei es zum offenen Streit mit seiner Stiefschwester Mara gekommen. Sie habe den Kontakt mit seiner leiblichen Mutter unterbunden, die Detlef W. in den vergangenen Jahren mit rund 300 000 Euro unterstützt haben soll.
Und heimtückisch sei die Tat gewesen, weil der Killer sich als Postbote ausgegeben habe. Kurz zuvor hatte sich Detlef W. noch bei seiner Mutter erkundigt, wann an der Altenbrückstraße die Post ausgeliefert wird.
Entscheidend sei auch sein Verhalten nach der Tat gewesen. Als Detlef W. von dem Killer erfahren haben will, dass jemand verletzt wurde, habe er keinen Krankenwagen gerufen. Außerdem habe er den Täter nicht angezeigt und sogar weitere Straftaten mit ihm geplant. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag von Staatsanwalt Matthias Ridder.
Die Verteidigung hatte zuvor in ihrem Plädoyer gefordert, Detlef W. nicht wegen Mordes zu verurteilen: „Eine lebenslange Haftstrafe wäre das Todesurteil für unseren Mandanten.“