Bundespolizei Polizei vollstreckt Haftbefehle am Düsseldorfer Flughafen

Am vergangenen Wochenende wurden drei zur Fahndung ausgeschriebene Personen festgestellt.

Die Bundespolizei hat am Düsseldorfer Flughafen drei Haftbefehle vollstreckt.

Foto: dpa/Johannes Neudecker

Bei der ersten Person handelt es sich um einen 51-jährigen Mann, den die Polizei bei der Einreisekontrolle aus Gaziantep ausfindig machen konnte. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann wegen Verstößen gegen das Ordnungswidrigkeiten-Gesetz (OWIG) zur Fahndung ausgeschrieben. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hatte den Mann im Oktober 2020 rechtskräftig zu zwei Tagen Erzwingungshaft verurteilt. Da sich der Mann bisher der ergangenen Antrittsladung nicht stellte, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben. An der Passkontrolle zahlte er die Geldstrafe in Höhe von 127,35 und konnte danach einreisen.

Der zweite Haftbefehl wurde bei der Ausreisekontrolle für einen Flug nach Erbil vollstreckt. Auch hier hatte ein 28-Jähriger gegen das OWIG verstoßen. Der junge Mann wurde durch das Amtsgericht Stadtroda im September 2020 zu einer Geldbuße von 120,- Euro verurteilt. Nachdem er das Bußgeld sowie die Kosten des Verfahren in Höhe von 160,50 Euro gezahlt hatte, durfte er seine Weiterreise antreten.

Bei der dritten Vollstreckung konnten die Beamten einen 40-Jährigen ermitteln, gegen den ein Haftbefehl wegen Körperverletzung vorlag. Auch er hatte die geforderte Summe von 500 Euro noch nicht bezahlt, die das Amtsgericht Gladbeck ihm auferlegt hatte. Nach einer Zahlung in Gesamthöhe von 652 Euro konnte der Mann seine Reise nach Istanbul fortfahren.

(weß)