Prozess um Auftrag für IS-Massenmord in Düsseldorf

Die Ermittler sind sich sicher: IS-Terroristen sollten im Auftrag der Kommandoebene des Islamischen Staats in Düsseldorf ein gewaltiges Blutbad anrichten. Drei von ihnen wird nun der Prozess gemacht.

Besucher schlendern durch die Düsseldorfer Altstadt. Terroristen hatten geplant, in den engen Gassen einen Anschlag zu verüben. Archivbild.

Foto: Maja Hitij

Düsseldorf. Es ist das sogenannte Mumbai-Szenario, vor dem sich die Sicherheitsbehörden seit Jahren fürchten: In den engen und dicht gefüllten Gassen der Düsseldorfer Altstadt zünden islamistische Terroristen Sprengstoffwesten. Auf die flüchtenden Menschenmassen warten schon weitere Fanatiker, um mit Schnellfeuerwaffen möglichst viele Menschen zu erschießen.

Das blutige Szenario, benannt nach dem Anschlag 2008 mit mindestens 171 Toten in der indischen Metropole, hätte in Düsseldorf längst in die Realität umgesetzt sein sollen. Denn laut Bundesanwaltschaft hatte die IS-Führungsebene den Massenmord bereits 2014 angeordnet. Doch Saleh A. (30), der mutmaßliche Anführer der IS-Terrorzelle, der den perfiden Plan umsetzen sollte, hat sich im Februar 2016 in Paris, offenbar geplagt von Gewissensbissen, den Behörden offenbart. An diesem Mittwoch muss er sich mit zwei mutmaßlichen Terrorkumpanen, Hamza C. (29) und Mahood B. (26), vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht verantworten. Ihnen wird IS-Mitgliedschaft und die Verabredung zu einem Verbrechen vorgeworfen.

Abd Arahman A. (31), der der Anklage zufolge die Sprengstoffwesten hätte herstellen sollen, wird gesondert verfolgt. Laut Anklage soll Saleh A. den Auftrag im syrischen Rakka erhalten haben. Ein deutscher IS-Mann, der früher in Düsseldorf lebte, habe eine Karte mit den Örtlichkeiten beigesteuert. Über die Balkanroute sollen Saleh A. und Hamza C. dann nach Deutschland gelangt sein - getarnt als Flüchtlinge. Abd Arahman A. wurde in einer Asylbewerber-Unterkunft in Leimen (Baden-Württemberg) gefasst. Mahood B. wurde in Mülheim/Ruhr festgenommen, Hamza C. im brandenburgischen Bliesdorf.

Saleh A. soll zeitweise in Kaarst bei Düsseldorf gewohnt und die Landeshauptstadt ebenfalls gekannt haben. Der Syrer gibt an, sich zunächst geweigert zu haben, dem IS die Treue zu schwören, doch ein Schuss in die Schulter, Haft und Umerziehungslager hätten ihn mürbe gemacht. Schon in Syrien habe er 2013 getötet: Den Scharfschützen, der seinen Bruder auf dem Gewissen habe. Deswegen ist er zusätzlich wegen Totschlags angeklagt.

Der grausame IS-Befehl für die rheinische Amüsiermeile, auch bekannt als „längste Theke der Welt“, hatte im Juni 2016 für Aufsehen gesorgt, als die drei mutmaßlichen Komplizen festgenommen wurden. Nach Darstellung des Bundesgerichtshofs sollten insgesamt zehn Terroristen zum Einsatz kommen. Zwei Selbstmordattentäter und je zwei Terroristen an vier Ausgängen der Altstadt. „Sie sollten möglichst viele flüchtende Menschen erschießen und sich nach der Entleerung ihrer Magazine schließlich ebenfalls selbst in die Luft sprengen.“

Demnach war sogar schon der ideale Wochentag festgelegt. Der Anschlag sollte an einem Freitag oder Samstag verübt werden, „weil die Düsseldorfer Altstadt an diesen Tagen regelmäßig besonders belebt ist“. Doch die Verteidiger, so sie sich äußern, säen Zweifel an der Anklage: „Der angebliche Anführer erzählt viel über sich und seine Verwicklung“, sagt Rechtsanwalt Marvin Schroth, der Hamza C. vertritt. „Das mag ja auch alles zutreffen.“ Was seinen Mandanten angehe, stehe aber „Aussage gegen Aussage“. In der Anklage stimme dabei nicht einmal dessen Name und Nationalität. So sei sein Mandant kein Syrer, sondern Algerier. Und in dem Zeitraum, wo ihn die Anklage in einem IS-Ausbildungscamp in Syrien vermutet, habe er in Algerien seinen Militärdienst geleistet.

Der Prozess im Hochsicherheitstrakt wird von der erfahrenen Vorsitzenden Richterin Barbara Havliza geleitet. Sie hat bereits mehrere Prozesse gegen IS- und Al-Kaida-Terroristen geführt. 36 Verhandlungstage sind bis Ende des Jahres angesetzt. Beim Prozessauftakt am Mittwoch wird sich nach derzeitigem Stand nur einer der drei Angeklagten zu den Vorwürfen äußern: Saleh A., der mit seinen Aussagen das Verfahren ins Rollen gebracht hatte.