Düsseldorf Rentner schon wieder auf der Anklagebank

68-Jähriger hatte Polizeibeamten beleidigt.

Symbolbild

Foto: Bischof, Andreas (abi)

Düsseldorf. Erst Mitte Dezember hatte ein 68-jähriger Rentner auf der Anklagebank gesessen. Weil er seine Ehefrau bedrohte, wurde er zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt. Nachdem er den Richter vor der Sitzung als „Affen“ bezeichnet haben soll, kassierte der Senior gleich das nächste Strafverfahren. Am Montag stand der 68-Jährige wieder vor Gericht, weil er einen Polizisten beleidigt hatte.

Im März vergangenen Jahres war der Beamte mit einer Kollegin bei dem Rentner erschienen, weil er eine Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Dabei soll der 68-Jährige erklärt haben: „Damals hat man gesagt, dass Männer, die in der Wohnung eine Kappe tragen, einen Vogel im Kopf haben.“ Für den Polizisten war das eine Beleidigung. Er erstattete Anzeige.

Der Angeklagte erklärte am Montag, das sei ein Missverständnis gewesen. Außerdem habe er das nicht so gemeint: „Ich bin praktisch auf dem Bauwagen groß geworden.“ Da herrsche ein anderer Ton. Nachdem die Richterin darauf hinwies, dass er nicht zum ersten Mal wegen Beleidigung vor Gericht steht, entgegnete er: „Ich habe bisher nur Polizisten beleidigt.“ Das seien nicht seine Freunde.

Dies allerdings war für die Richterin keine Entschuldigung. Sie verurteilte den 68-Jährigen wegen Beleidigung zu 1600 Euro Geldstrafe. Beinah hätte der Mann eine erneute Strafanzeige bekommen. Denn während die Richterin noch bei der Urteilsbegründung war, stand der Rentner auf und wollte gehen. „Ich dachte, die Karnevalssitzung ist zu Ende“, begründete er das. Die Richterin verzichtete allerdings auf weitere Maßnahmen.