Düsseldorfer Gericht verurteilt AfD-Wahlkämpfer

Ein Rentner hatte eine Passantin als "Antifa-Schlampe" beschimpft. Das kam beim Amtsrichter nicht gut an.

Symbolbild

Foto: Peter Steffen

Düsseldorf. Überhaupt keine Lust auf Flyer von der AfD hatte eine 33-jährige Gastronomin. Das brachte einen Rentner an dem Wahlkampfstand der Partei so in Rage, dass er sich mit der Frau anlegte und sie übel beschimpfte. Wegen Beleidigung saß der 74-Jährige auf der Anklagebank des Amtsgerichtes.

Zum Bundestagswahlkampf im vergangenen Jahr hatten mehrere Parteien vor einem Supermarkt an der Kölner Landstraße ihre Stände aufgebaut. Auch die AfD. Der Rentner, der seit Jahren für Rechtsaußen-Partei aktiv ist, hatte die Passantin angesprochen. „Ich war auf dem Weg zum Einkaufen und hatte kein Interesse an den Flyern“, berichtete die 33-Jährige. Als sie an dem Stand vorbei ging, habe der Angeklagte sie beleidigt und blöde Bemerkungen gemacht.

Auf dem Rückweg soll der 74-Jährige die Gastronomin mit den Worten „Ach, Sie schon wieder?“ empfangen haben. Danach folgten üble Beschimpfungen wie „Antifa-Schlampe“ oder „wegen Weibern wie dir wird Deutschland untergehen“. Darüber ärgerte sich die 33-Jährige so sehr, dass sie die Polizei rief.

Der Wahlkämpfer erzählte eine ganz andere Geschichte. Die Zeugin habe an dem Stand gepöbelt und anderen Passanten Flyer aus der Hand gerissen. Darum sei er dazu gekommen und habe den Streit schlichten wollen. Zunächst hatte der Angeklagte sogar bestritten, die Frau noch nie vorher gesehen zu haben.

Die dritte Version las der Richter dann aus der Vernehmung der Polizei vor Ort vor. Da hatte der Rentner damals angegeben, er habe der 33-Jährgen in dem Gespräch nur geraten abzunehmen, weil sie zu dick sei.

Am Ende glaubte der Amtsrichter aber der Frau, obwohl es keine weiteren Zeugen für die Beleidigung gab. Hinzu kam, dass der 74-Jährige schon einmal wegen Beleidigung auf der Anklagebank saß. Verurteilt wurde der AfD-Mann am Ende zu einer Geldstrafe von 900 Euro.