NRW Rentner droht Hundehalter mit Gewehr

Langenfeld/Monheim · Hundekot-Streit in Monheim eskalierte. Jetzt stand der Mann mit dem Gewehr vor Gericht.

Das Amtsgericht musste im Falle eines renitenten Seniors Recht sprechen.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Flüssiger Hundekot auf einer Wiese löste vergangenen April einen Polizeieinsatz in Monheim aus, der mit einem aufmüpfigen Rentner in Handschellen und einer beschlagnahmten Luftpistole endete. Der 72-Jährige musste sich nun wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung vor dem Amtsgericht verantworten.

Ein 26-jähriger Hundebesitzer hatte die Beamten an jenem Dienstagnachmittag gerufen, weil er vom Angeklagten beleidigt und bedroht worden war. Von seinem Balkon aus hatte der 72-Jährige beobachtet, wie sich der Hund des 26-Jährigen auf der Wiese in Nähe seines Austritts erleichterte. Der Rentner soll daraufhin den Hundehalter mehrfach beleidigt und ihn aufgefordert haben, den Hundekot aufzusammeln. Aufgrund einer Nahrungsumstellung, erklärte der Zeuge vor Gericht, hatte sein Welpe Durchfall bekommen, was mit einem Kotbeutel unmöglich aufzusammeln war.

„Ich hole mein
Gewehr und erschieße dich“

Dem Rentner war das offenkundig egal. „Wenn du die Hundescheiße nicht wegmachst, hol ich mein Gewehr und erschieße dich“, soll daraufhin der Angeklagte gesagt haben, so der Zeuge. Der Angeklagte bestritt diese Äußerung. Weil ihm der Rentner mehrfach mit der Waffe gedroht hatte, beschloss der junge Mann, die Polizei zu informieren.

Zwei Beamte wollten dann die Wohnung des Rentners nach dem Gewehr durchsuchen. „Zuerst willigte der Beschuldigte in die Durchsuchung ein, dann wieder nicht“, berichtete einer der Beamten. Dann drohte die Situation wohl auch durch das Zutun der Lebensgefährtin zu eskalieren. Zweimal soll der Rentner den Polizisten gegenüber die Faust geballt haben.

Ehe der Rentner dann Gelegenheit hatte auszuholen, ergriff einer der Beamten dessen Arm und fixierte ihn mit Handschellen. „Wir haben ihn dann räumlich von der Lebensgefährtin getrennt, um die Situation zu beruhigen“, berichtete der Polizist. Das Gewehr, eine Luftpistole, die der Rentner als Mitglied eines Schützenvereins legal besitzen darf, wurde zwischenzeitlich beschlagnahmt, ihm mittlerweile aber wieder ausgehändigt.

Der Angeklagte pochte während der Verhandlung mehrfach darauf, niemanden beleidigt zu haben und gegen die Polizisten nur so harsch reagiert zu haben, weil er sie unter den Masken nicht richtig verstand und ihnen auch nicht traute. Sein Mandant habe in der Vergangenheit schlechte Erfahrung mit der Polizei gemacht, was sein abwehrendes Verhalten erklärte, so sein Anwalt. Zudem sei er alkoholisiert gewesen.

Obwohl der Angeklagte während der Verhandlung keine Einsicht zeigte und auch vom Richter zurechtgewiesen werden musste, entschied dieser, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 1500 Euro an die Kinderkrebsklinik in Düsseldorf einzustellen.