Gericht Schwerer Unfall: Fahrerin trug im Dunkeln Sonnenbrille statt Sehhilfe

Die 40-Jährige hatte eine Fußgängerin umgefahren. Die Frau wurde über das Auto geschleudert und schlug mehrere Meter dahinter auf dem Boden auf.

Der Unfall hatte sich ereignet, weil die Frau eine Sonnenbrille trug - trotz Dunkelheit.

Düsseldorf. Es war ein Anblick, den Timo W. niemals vergessen wird: am Abend des 27. Oktobers fuhr ein weißes Auto ungebremst auf eine Fußgängerin zu, die die Berliner Allee überquerte. Dann krachte es. Die Frau wurde über das Auto geschleudert und schlug mehrere Meter dahinter auf dem Boden auf. "Ich dachte, sie sei tot", so der Zeuge bei seiner Aussage vor Gericht.

Das Opfer kam wie durch ein Wunder jedoch mit Prellungen davon. Vor Gericht musste sich die 40-jährige Autofahrerin am Donnerstag jetzt wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten. Laut Anklage hatte die Frau die wegen ihrer Sehschwäche erforderliche Sehhilfe nicht getragen, sondern war stattdessen "ihren modischen Vorlieben" mit einer Sonnenbrille nachgegangen - trotz Dunkelheit.

Vor Gericht erklärte die Anwältin der Frau, ihre Mandantin habe sich vor einigen Jahren in China die Augen lasern lassen - eine Brille sei deshalb nicht mehr erforderlich. Zum Beweis legte sie allerlei Dokumente in chinesischer Sprache vor. "Damit kann ich nichts anfangen", sagte der Richter.

Die Frau gestand, den Unfall verursacht zu haben. Die Fußgängerin habe sie aufgrund der Sonnenbrille übersehen. Ob sie auf eine Sehhilfe angewiesen ist oder ob es eine Augenoperation gegeben hat, konnte das Gericht nicht abschließend klären. Es verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe von 800 Euro. Außerdem wird der Frau für die nächsten sechs Monate die Fahrerlaubnis entzogen. Der Richter: "Das ist gerade noch Tat und Schuld angemessen."