Düsseldorf Staatsanwalt: Täterwissen überführt Wehrhahn-Angeklagten

Der Angeklagte im Wehrhahn-Prozess habe mehrfach Wissen offenbart, das nur der Täter gehabt habe, sagte Staatsanwalt Ralf Herrenbrück am Montag in einer vom Gericht angeregten Zwischenbilanz.

Der Angeklagte während der Verhandlung. (Archivfoto)

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Düsseldorf. Der Angeklagte im Prozess um den Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn hat sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft selbst verraten. Er habe mehrfach Wissen offenbart, dass nur der Täter gehabt habe, sagte Staatsanwalt Ralf Herrenbrück am Montag in einer vom Gericht angeregten Zwischenbilanz. So habe er bereits eine halbe Stunde nach dem Anschlag in einem Telefonat bekundet, dass er befürchte, verhaftet zu werden.

Zu dem Zeitpunkt war demnach noch nicht einmal klar, dass es sich um ein Verbrechen handelte. Außerdem habe der Angeklagte einem Journalisten in einem mitgeschnittenen Telefonat berichtet, am Tatort habe zur Tatzeit eine schwarze Limousine geparkt. Außer ihm sei dies nur einem Anwohner aufgefallen und durch Fotos belegbar. Dies belege, dass er zur kritischen Zeit am Tatort gewesen sein müsse.

Der Angeklagte habe zudem mehrfach nachweislich die Unwahrheit gesagt und sich in Widersprüche verwickelt. Sämtliche seiner Alibi-Versionen seien inzwischen widerlegt. Außerdem habe er die Tat einem Mithäftling gestanden. Nach der Staatsanwaltschaft sollten am Montag auch die Verteidiger Bilanz ziehen.

Dem Angeklagten mit Kontakten zur rechten Szene wird zwölffacher Mordversuch aus Fremdenhass vorgeworfen. Er bestreitet die Tat. Bei dem Bombenanschlag waren am 27. Juli 2000 zehn Menschen verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich. Ein ungeborenes Baby starb im Mutterleib. Bei den Opfern handelt es sich um Zuwanderer aus Osteuropa.