Bundesligastart Düsseldorf verbietet TV-Übertragungen auf Terrassen - Alkoholverkauf eingeschränkt

Düsseldorf · Die Stadt Düsseldorf trifft Vorkehrungen zum Coronaschutz für die Bundesligasaison. Der Außerhausverkauf von Alkohol wird in bestimmten Teilen der Stadt beschränkt. Die Vorkehrungen gelten bis Mitte Juli.

Das Stadion bleibt leer. Die Altstadt soll es nach Möglichkeit auch bleiben, wenn es nach der Stadt geht.

Foto: dpa/David Young

Mit dem Neustart der Bundesligasaison am kommenden Wochenende hat die Stadt Düsseldorf besondere Vorkehrungen getroffen. „Fernsehübertragungen auf Außenterrassen von Kneipen und Restaurants werden per Allgemeinverfügung in bestimmten Gebieten der Stadt verboten“, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt. Der Außerhausverkauf von Alkohol durch Gaststätten und Kioske wird dort ebenfalls eingeschränkt. Die Einschränkungen wurden gemeinsam von Degoha, Polizei und Ordnungsamt entwickelt und sollen die Bürger schützen und Infektionsrisiken vorbeugen.

Das Verbot der TV-Übertragungen auf Terrassen - inklusive der Innenübertragung mit „Ausstrahlungswirkung“ in den öffentlichen Raum - und die Beschränkung des Alkoholverkaufs gelten werktags ab 18 Uhr und am Wochenende ab 15 Uhr. Betroffen sind die Altstadt, inklusive der Ratinger Straße, der Heinrich-Heine-Allee, des Carlsplatzes und des Rheinufers/Untere Rheinwerft. Das Alkoholverkaufsverbot für die Dauer des Fortuna-Spiels greift zudem auch am „Fortuna-Büdchen“ am Joseph-Beuys-Ufer und der „Kastanie“ an der Stockumer Kirchstraße.

Das Verbot ist zunächst bis zum 11. Juli befristet.

(Red)