Düsseldorf Traumurlaub ergaunert: Pärchen vor Gericht

Mit Trick im Internet ging es auf große Reise. Angeklagte wollten „ab in den Süden“. 38-Jähriger muss ins Gefängnis.

Foto: Golsch, Nikolas (nigo)

Aus dem Ruder geraten war das Leben eines Großhandelskaufmanns. Nachdem sein Arbeitgeber pleite ging, verlor der 38-Jährige seine Wohnung und rutschte ins Obdachlosen-Milieu ab. Dort lernte er seine 19-Jährige Freundin. Einen Traum hatten sie gemeinsam. Und der hieß „ab in den Süden“. Doch weil die beiden sich die Reisen nach Gran Canaria, Teneriffa oder in die Türkei nicht leisten konnten, nutzten sie einen Trick im Internet, um Reiseveranstalter über den Leisten zu ziehen. Am Mittwoch musste sich das Paar dafür vor dem Amtsgericht verantworten.

In zwölf Fällen hatten die Angeklagten im Internet Reisen oder Hotels gebucht. Darunter eine Woche Gran Canaria für 3112 Euro oder einen Kurzurlaub auf Mallorca. Dabei nutzten sie den Umstand, dass es bei Reiseveranstaltern offenbar ein paar Tage dauert, bis sie die IBAN-Nummern von Kunden überprüfen können. Gebucht wurden die Flüge immer kurzfristig. Bis die Firmen herausgefunden hatten, dass sie betrogen wurden, waren die Obdachlosen in vier Fällen schon wieder gelandet.

Acht Versuche waren gescheitert, unter anderem weil ein Veranstalter das Paar schon kannte. Bei anderen Reisen bekamen die Angeklagten offenbar Gewissenbisse und erschienen erst gar nicht zum Abflug. Auch in diesen Fällen entstand den Reiseveranstaltern erheblicher Schaden.

Die beiden legten ein umfassendes Geständnis ab. Wie die 19-Jährige erklärte, wollte man einfach „ins Warme, ein Dach über dem Kopf haben und etwas zu essen.“ Ihr Rechtsanwalt argumentierte, dass man es den Angeklagten auch sehr einfach gemacht habe.

Der 38-Jährige wurde wegen Betruges zu einem Jahr und acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, die 19-Jährige zu vier Wochen Jugendarrest, der durch die Untersuchungshaft verbüßt ist.