Silvester in Düsseldorf Feuerwerk an Silvester in der Altstadt verboten

Düsseldorf · Am 31. Dezember gilt in der Düsseldorfer Altstadt ein Feuerwerksverbot. Polizei und Ordnungsamt weisen darauf hin, was Feiernde beachten müssen.

Auch diesmal wird die Polizei das Böllerverbot kontrollieren.

Foto: dpa-tmn/Judith Michaelis

(anbu) Wie schon in den vergangenen Jahren hatte die Stadt angekündigt, dass vom 31. Dezember, 20 Uhr, bis zum 1. Januar, 6 Uhr, ein Mitführ- und Abbrennverbot für Feuerwerkskörper in der Altstadt gelten wird. Raketen, Feuerwerksbatterien und Böller – Feuerwerkskörper der Kategorie F 2 – sind verboten. Dagegen ist so genanntes Jugendfeuerwerk, wie etwa Wunderkerzen und Bodenfeuerwirbel, alle Feuerwerkskörper, die ganzjährig und an Menschen ab zwölf Jahren abgegeben werden dürfen, erlaubt.

Das Verbot gilt in dem Gebiet von der Ratinger Straße im Norden, der Heinrich-Heine-Allee im Osten, der Flinger Straße und dem Gebiet um den Apolloplatz/Rheinkniebrücke im Süden und dem Rhein im Westen. Die Zone wird wie im Vorjahr um den Apolloplatz/Rheinkniebrücke ausgeweitet.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass Menschen, die Feuerwerkskörper außerhalb dieser Zeit abbrennen, eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern mit Altersbegrenzung ab 18 Jahren an Kinder und Jugendliche werde ebenfalls geahndet. Verbotswidrig mitgebrachte Feuerwerkskörper dürfen durch die Polizei und das Ordnungsamt sichergestellt werden. Wenn Feuerwerkskörper sichergestellt werden, werden diese unmittelbar vor Ort vernichtet. Dazu werden an verschiedenen Stellen mit Wasser gefüllte Container aufgestellt, in denen Feuerwerkskörper unbrauchbar gemacht und zwischengelagert werden können. Nach Angaben der Stadt werde es weiterhin keine Kontrollstellen, wie etwa beim Glasverbot zu Karneval, geben, weil der Besucherandrang in der Altstadt zu Silvester erfahrungsgemäß deutlich geringer sei als an den Karnevalstagen.

Die Feuerwehr Düsseldorf weist außerdem auf die zum Teil schweren Verletzungen hin, die durch den unsachgemäßen Umgang mit Böllern auftreten können. Vom Abend des 31. Dezember 2021 bis zum frühen Morgen des neuen Jahres mussten 104 Menschen durch den Rettungsdienst versorgt werden.