Streit um Wohnung in der Düsseldorfer Altstadt 71-jähriger Mieter lehnt 10.000 Euro für Auszug ab

Düsseldorf · In einem Haus in der Altstadt sind nur noch zwei von acht Wohnungen belegt. Vor dem Amtsgericht streiten sich nun der Eigentümer und einer der letzten Anwohner um die Reparatur einer Heizung, die seit Monaten nicht mehr funktioniert.

Auf dem Schild im Treppenhauses standen mal acht Namen.

Foto: Verena Kensbock

(veke) Seit mehreren Monaten werden die Heizkörper nicht mehr warm. Im Winter saß Claude Sanane bei zwei Grad in seiner Wohnung. Er lebt seit 1988 in einem Haus in der Düsseldorfer Altstadt und führt seit fast zehn Jahren einen Streit mit dem Eigentümer. Fünf Mal hat der Vermieter ihm in dieser Zeit gekündigt, mittlerweile ist auch die Heizung abgestellt. Alles, um ihn loszuwerden, glaubt Sanane. Nun will der 71-Jährige vor Gericht erstreiten, dass der Eigentümer die Heizung wieder reparieren muss.

Die Richterin des Düsseldorfer Amtsgerichts sprach in dem Termin am Mittwoch von einer „verkorksten“ Situation. „Es ist klar, Sie sollen da raus“, sagte sie zu Sanane. Mittlerweile sind von acht Wohnungen nur noch zwei belegt, der 71-Jährige ist einer der letzten beiden Mieter. Die Perspektiven für das Mietverhältnis seien schlecht, so die Richterin.

Unabhängig von der Entscheidung des Gerichts sei auch unklar, wann und in welcher Form die Heizung repariert werde. Sie schlug darum einen Vergleich vor: Der Eigentümer solle dem Mieter 10 000 Euro zahlen, damit er auszieht. Das lehnte Sanane aber ab. Er verlangt weiter eine Reparatur der Heizung. Denn es gibt zwar eine funktionierende Heizanlage, jedoch sind die Wohnungen nicht mehr angeschlossen.

Laut Eigentümer liegt das an den alten Rohren. Es sei ständig zu Leckagen gekommen, darum habe man den oberen Teil des Gebäudes von der Heizung abkappen müssen. Es brauche eine Kernsanierung, dafür müssten aber die Anwohner ausziehen, führte der Anwalt des Vermieters aus, der nicht persönlich vor Gericht erschien. Am besten müsste das gesamte Haus abgerissen und neu gebaut werden.

Allerdings ist die Reparatur der Heizung offenbar durchaus machbar, sagte die Richterin mit Verweis auf ein Gutachten. Das besagt, dass die Arbeiten zwar aufwendig wären, aber nicht unmöglich. Der Eigentümer hatte dem 71-Jährigen die Installation von Infrarotheizungen angeboten. Das lehnte der Mieter aus Angst vor hohen Stromkosten aber ab.

Eine Entscheidung will das Gericht in zwei Monaten, am 16. Oktober, verkünden. Dann wird es schon wieder kalt, sagt Claude Sanane.