Zivilcourage kontra Schulpflicht #FridaysForFuture - Demo statt Schule – dürfen die das?
Düsseldorf/Berlin · Gehen Schüler freitags für den Klimaschutz auf die Straße, so verletzen sie ihre Schulpflicht. Wie in NRW mit dem Konflikt umgegangen wird.
. Tausende Schüler waren es am Freitag in Berlin. Auch in Soest und Lippstadt gingen wieder Schüler für den Klimaschutz auf die Straße. Wie schon eine Woche zuvor in anderen NRW-Städten wie Düsseldorf, Köln, Bonn oder Münster. Immer an einem Freitag, denn die von einer schwedischen Schülerin angestoßene Bewegung heißt „Fridays for Future“ (s. Infokasten). Dass es der Freitag ist, bedeutet gleichzeitig: Schüler, die dabei sein wollen, müssen raus aus dem Unterricht. Die Teilnahme an der Demo bedeutet damit ein Fernbleiben vom Unterricht. Und weil es die Schulpflicht gibt, dürften die Schulen das eigentlich nicht durchgehen lassen.
Lehrer in Düsseldorf zeigten sich kreativ-kooperativ
In Düsseldorf haben Schüler vor einer Woche jedoch andere Erfahrungen gemacht. So erzählten sie von verständigen Reaktionen ihrer Lehrer. Ein Schüler zitierte bei der Demo seine Lehrerin: „Wenn wir Gandhi, Mandela und die Geschwister Scholl im Unterricht als Beispiel für Zivilcourage heranziehen, kann ich meine eigenen Schüler beim Erproben von zivilem Ungehorsam sicher nicht stoppen, aber beraten und unterstützen.“ An einem Gymnasium wurde die Demo kurzerhand zur Schulveranstaltung deklariert – mit freiwilliger Teilnahme. Wer mitmachte, musste den Lernstoff nachholen.
Solch pragmatische Lösungen mögen bei einem Demonstrationsthema wie dem Klimaschutz nachvollziehbar sein. Was aber ist, wenn andere Schüler dasselbe Recht in Anspruch nehmen, weil sie für gesellschaftlich weniger akzeptierte Ziele auf die Straße gehen wollen?
Das Thema bewegte schon frühere Schülergenerationen. 1973 (also in der unruhigen Zeit der 68-er Generation und danach) hat die Kultusministerkonferenz Regeln „zur Stellung des Schülers in der Schule“ formuliert. Und kam darin auch auf den „Schülerstreik“ zu sprechen. Um umgehend klarzustellen, dass dieser Begriff gar nicht passe, da das Wort „Streik“ für Arbeitskämpfe reserviert sei und im Schulverhältnis nichts zu suchen hat. Der „Schülerstreik“ sei ein „organisiertes unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht“. Und unvereinbar mit der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht. Ausdrücklich heißt es denn auch in dem damaligen Beschluss: „Die Teilnahme an Demonstrationen rechtfertigt nicht das Fernbleiben vom Unterricht.“ Das Demonstrationsrecht könne ja in der unterrichtsfreien Zeit ausgeübt werden.
Das wäre jedoch weit weniger effektiv, ließe sich entgegenhalten. Ohne die Demo-Teilnahme gerade während der Unterrichtszeit hätte das Anliegen der Schüler bei weitem nicht die Aufmerksamkeit erhalten, die ihm jetzt zuteil wird. Dieser Gedanke ist ähnlich dem, den der Schauspieler und Regisseur Woody Allen einmal so ausgedrückt hat: „Der springende Punkt bei einer Demonstration ist, dass sie zu sehen sein muss.“ Schließlich leite sich das Wort ja vom lateinischen „demonstrare“ ab. Und das heißt zeigen. Woody Allen: „Wenn jemand in seinen eigenen vier Wänden demonstriert, heißt das genau genommen nicht Demonstration, sondern ,sich wie ein Esel benehmen’.“ In diesem Sinne werden auch die aktuellen Schülerproteste erst dadurch so deutlich wahrnehmbar, dass sie provokativ gerade in der Schulzeit stattfinden. Und dass die Schüler ihr Engagement auch damit unterstreichen, dass sie durchaus Sanktionen riskieren. Aber drohen ihnen solche Konsequenzen überhaupt?
Das sagt das Schulministerium von Nordrhein-Westfalen
Auf Anfrage dieser Zeitung heißt es aus dem NRW-Schulministerium zunächst, dass „zivilgesellschaftliches Engagement und demokratisches Handeln von Schülerinnen und Schülern zu begrüßen sind“. NRW setze auf das frühzeitige Einüben demokratischer Kompetenzen. Allerdings seien Schülerinnen und Schüler gemäß § 43 Schulgesetz verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Ausgehend davon wird das Schulministerium unmissverständlich: „Die Teilnahme an Schülerstreiks während der Unterrichtszeit darf nicht auf Kosten des Schulbesuchs gehen und ist daher unzulässig. Eine Verletzung der Schulpflicht kann gemäß dem Runderlass zur Überwachung der Schulpflicht verschiedene erzieherische Maßnahmen nach sich ziehen. Unentschuldigtes Fehlen wird auf dem Zeugnis dokumentiert.“
Das von Yvonne Gebauer (FDP) geführte Schulministerium lässt der Schulleitung, jedenfalls theoretisch, zwar durchaus einen Spielraum. Wenn betont wird, dass die Verantwortung für die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule bei der Schulleitung liege. Diese könne im Einzelfall darüber entscheiden, ob die Teilnahme an außerschulischen Versammlungen einzelnen Schülern oder Schülergruppen ermöglicht werde. Erforderlich sei dafür aber ein Antrag auf Befreiung vom Unterricht. Eine solche Befreiung, so heißt es dann aber wieder einschränkend, dürfte hier, also in Bezug auf die aktuellen Demonstrationen, in der Regel nicht in Betracht kommen.
Auf der sicheren Seite dürften sich Schüler also nicht wähnen. Es sei denn, sie können im Einzelfall auf die diskrete Rückendeckung wohlmeinender Lehrer und auch ihrer Eltern zählen.