Fragen und Antworten Gefährlicher Häftling auf der Flucht - Wo steckt Daniel V.?

Werl · Vor einer Woche türmte ein extrem gefährlicher Häftling. Bei einem Besuch im Elternhaus in Ostwestfalen. Nach dem Sicherungsverwahrten wird in ganz Europa gefahndet - erfolglos. Was könnte er vorhaben?

Eine Woche nach seiner Flucht ist ein gefährlicher Häftling aus der Sicherungsverwahrung der JVA Werl noch immer verschwunden.

Foto: dpa/Guido Kirchner

Er gilt als gewalttätig, unberechenbar, sehr gefährlich und ist seit einer Woche auf der Flucht. Europaweit wird nach dem 31-jährigen Daniel V. gefahndet, der zwei Begleiter im ostwestfälischen Bad Salzuflen austrickste, durch ein Badezimmerfenster entkam - und seitdem verschwunden bleibt. Der Fall wirft viele Fragen auf.

Wer ist der geflohene Sicherungsverwahrte?

Laut JVA Werl hatte er 2014 einem Türsteher ins Bein geschossen. Das Landgericht Bielefeld verurteilte ihn Anfang 2015 „wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe“ zu drei Jahren und acht Monaten Haft. Weil er danach weiter als Gefahr galt, kam er nicht frei. Im September 2017 wurde Sicherungsverwahrung angeordnet, es ging in die JVA Werl, wie NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) in einem Bericht an den Rechtsausschuss des Landtags schildert, der sich am Mittwoch mit dem Fall befasste.

Welche Vorgeschichte hat Daniel V.?

Er hatte schon eine längere kriminelle Karriere mit einer Reihe von Straftaten - Gewaltdelikte, Raubüberfälle - hinter sich, als er 2014 auf den Türsteher schoss. Nach Medienberichten soll er paranoid sein, Wahnvorstellungen haben. Der Mann wurde in Herford geboren, hat einen deutschen Pass, laut JVA-Leitung aber auch serbische Wurzeln. Er habe angegeben, ebenfalls die serbische Staatsangehörigkeit zu besitzen, wofür die JVA trotz Nachforschens keine Belege fand. Für die Fahndung könnte das interessant sein.

Wie konnte der 31-Jährige entkommen?

Daniel V. war in Begleitung von zwei Bediensteten erst in Bad Salzuflen mit den Eltern unterwegs, dann ging es in deren Wohnung zum Mittagessen. Kurz vor Besuchsende schloss sich der 31-Jährige im Bad ein „und entwich aus dem Fenster“, wie Justizminister Biesenbach berichtet. Zwar lösten die zwei Beamten schnell Alarm aus. Aber da war der Häftling schon weg. Mit dem Auto der Eltern.

Warum darf ein extrem gefährlicher Mann ungefesselt raus?

V. war dreimal mit Hand- und Fußfesseln draußen. Ausführungen sind dem Justizressort zufolge zur „Erhaltung der Lebenstüchtigkeit“ vorgesehen. JVA-Vize Jörg-Uwe Schäfer betont, der Sicherungsverwahrte habe sich positiv entwickelt, seinen Realschulabschluss machen wollen, therapeutische Angebote genutzt. Man habe entschieden, bei der vierten Ausführung auf Fesseln zu verzichten. Ein Fehler. Gegen die zwei Bediensteten, denen er entwischt war, läuft ein Dienstrechtsverfahren.

Was könnte er auf der Flucht vorhaben?

Berichte über eine „Todesliste“ mit Gegnern, die Daniel V. angeblich beseitigen wolle, haben Polizei, JVA Werl, Justizministerium und Bielefelder Landgericht unisono dementiert. Bestimmte Menschen werden aber laut Polizei besonders geschützt, weil sie gefährdet sein könnten. Darunter sind auch Personen aus der Justiz. Bei seiner Flucht war V. laut JVA unbewaffnet. Ob das auch eine Woche danach noch gilt, ist unklar. Bei der europaweiten Fahndung spielen die serbischen Wurzeln eine Rolle. Auch bei seinen sozialen Kontakten, die besonders überprüft werden. Details verrät die Polizei nicht.

Ist vorher schon mal ein Sicherungsverwahrter geflohen?

Daniel V. ist ein sehr seltener Fall. In den vergangenen zehn Jahren hatte zuvor ein Mal ein Häftling 2016 seine Ausführung - in ein Kölner Brauhaus - zur Flucht genutzt. Das Justizministerium betont: „Die Person ist wieder gefasst geworden.“ Sollte V. auf seiner Flucht keine Straftat begehen, wäre sein Ausreißen für ihn juristisch folgenlos, die bloße Flucht „unterfällt keiner Strafvorschrift und ist somit straflos“.

(dpa)