Bundesgesundheitsministerium Genesenen-Status nach Corona-Infektion gilt nur noch für drei Monate
Berlin · Der Genesenen-Status nach einer Corona-Infektion ist laut dem Gesundheitsministerium nun nur noch für einen kürzeren Zeitraum gültig. Das RKI hatte zuvor neue Vorgaben für Corona-Genesenennachweise veröffentlicht.
Wer eine Corona-Infektion überstanden hat, erhält nur noch für drei Monate den Genesenen-Status. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte am 17. Januar in Berlin, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) seine Richtlinien entsprechend geändert hat. Bislang wurde der Genesenen-Nachweis bis maximal sechs Monate nach der Infektion anerkannt.
Ein Sprecher des Gesundheitsressorts sagte dazu, die Neubewertung sei "aus wissenschaftlicher Sicht" erfolgt. Er verwies auf Unterschiede zwischen der aktuell vorherrschenden Omikron-Variante und der zuvor hauptsächlich verbreiteten Delta-Variante des Coronavirus. Der Sprecher bekräftigte auch, dass es jetzt im Kampf gegen die Pandemie darauf ankomme, "möglichst schnell möglichst viele Menschen zu impfen oder zu boostern".
Das RKI hatte zuvor auf seiner Internetseite neue fachliche Vorgaben für Covid-19-Genesenennachweise veröffentlicht. Demnach gilt nur noch als genesen, bei wem der letzte positive PCR-Test mindestens 28 und höchstens 90 Tage zurückliegt.
Rechtliche Grundlage ist die am 15. Januar in Kraft getretene Änderung der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, die auf die RKI-Vorgaben verweist. Deren Umsetzung erfolgt durch Verordnungen der Länder.
Der Genesenen-Status ist ebenso wie der Impfstatus maßgeblich für Quarantäne- und Einreisevorschriften. So gelten Ausnahme von der Quarantäne der Verordnung zufolge für dreimal Geimpfte, zweimal Geimpfte in den ersten drei Monaten nach der zweiten Impfung, Genesene unter Einhaltung der Drei-Monats-Frist sowie andere Genesene mit zusätzlicher Impfung. Sonderregeln, wonach bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson eine Dosis als vollständige Impfung anerkannt wurde, entfallen.