Gepanschte Krebsmedikamente Apotheker aus Bottrop erhält Approbation nicht zurück

Gelsenkirchen · Ein wegen gepanschter Krebsmedikamente zu zwölf Jahren Haft und lebenslangem Berufsverbot verurteilter Apotheker will seine Approbation zurück. Deswegen klagt er vor einem Verwaltungsgericht. Doch das Gericht befindet: Er ist „unwürdig“, den Beruf auszuüben.

Das Gebäude des Verwaltungsgerichts in Gelsenkirchen.

Das Gebäude des Verwaltungsgerichts in Gelsenkirchen.

Foto: dpa/Jens Kalaene

Ein wegen gepanschter Krebsmedikamente zu zwölf Jahren Haft verurteilter Apotheker aus Bottrop wird seinen Beruf wohl nie wieder ausüben dürfen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies am Donnerstag die Klage des Apothekers gegen den Widerruf seiner Approbation vom Dezember 2020 durch die Bezirksregierung ab. Damit erhält der jetzt 52-Jährige, der derzeit seine Haftstrafe absitzt, seine Zulassung als Apotheker nicht wieder zurück.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Kläger kann einen Antrag auf Zulassung einer Berufung stellen. Darüber muss dann das Oberverwaltungsgericht (OVG) befinden. Vor Gericht wurde der Apotheker von Rechtsanwalt Christian Roßmüller vertreten, der angesichts des Verlaufs der mündlichen Verhandlung „nicht überrascht“ über das Urteil war.

Die 18. Kammer unter Vorsitz von Richter Fabian Schmidetzki stützte sich in großen Teilen auf die Gründe, die auch zur strafrechtlichen Verurteilung des Apothekers geführt hatten. Dessen Fall hatte vor Jahren bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Die Richtigkeit des Strafgerichtsurteils zweifelten die Verwaltungsrichter nicht an. Das Gericht sah es daher auch als erwiesen an, dass der 52-Jährige sich eines Verhaltens schuldig gemacht habe, das auf seine „Unzuverlässigkeit“ und „Unwürdigkeit“, den besonders verantwortungsvollen Beruf der Apothekers auszuüben, schließen lasse. Kurz gesagt: Er sei „ungeeignet, diesen Beruf auszuüben“, betonte der Vorsitzende Richter. Dabei bezog sich das Gericht auch auf die Bundes-Apothekerordnung (BApO), in der auch die besondere Verantwortung des Berufsstands hervorgehoben wird.

In einem viel beachteten Strafverfahren hatte das Landgericht Essen den Chef einer Apotheke in Bottrop 2018 aufgrund jahrelanger Versorgung Krebskranker mit unterdosierten Arzneimitteln wegen „Betrugs und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz“ in mehr als 15 000 Fällen zu einer zwölfjährigen Haftstrafe und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt. Das Urteil wurde später vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigt.

Die Bezirksregierung Münster hatte dem Mann die Zulassung als Apotheker zunächst vorläufig, später dann für immer entzogen. Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Strafgerichtsurteil ist zwar noch anhängig, hat aber kaum Aussichten auf Erfolg. Wann sich das Verfassungsgericht mit dem Fall beschäftige, sei „derzeit nicht abzusehen“, sagte Roßmüller der dpa. Die Verfassungsrichter müssen vor allem über etwaige Verfahrensfehler, wie von den Apotheker-Anwälten angeführt, befinden.

Während das vom Landgericht ausgesprochene Berufsverbot auf die kriminellen Machenschaften, also die nachgewiesenen Taten, zielt, ging es dem Verwaltungsgericht laut Richter Schmidetzki um die „personenbezogene charakterliche Eignung“ des Verurteilten. Dabei spiele auch das „Vertrauen der Bevölkerung“ - ähnlich wie bei Ärzten - eine besondere Rolle. Und um das Vertrauen in die Künste des Verurteilten dürfte es nach Auffassung des Gerichts angesichts der ihm nachgewiesenen Taten schlecht bestellt sein.

Der Apotheker selbst erschien - wie erwartet - nicht vor Gericht. „Er war auch nicht geladen“, erklärte Gerichtssprecher und Richter Wolfgang Thewes. Das geschehe nur, wenn die Anwesenheit des Klägers unbedingt erforderlich sei, etwa weil seine Aussage benötigt würde.

Ohnehin muss der Apotheker noch einen großen Teil seiner Haftstrafe absitzen. Da er nach seiner Festnahme 2016 bis zum Prozessauftakt im November 2017 in Untersuchungshaft saß, ist noch gut die Hälfte der 12 Jahre übrig. Bei guter Führung und einer guten Sozialprognose könnte die Strafe verkürzt werden. Doch selbst wenn auch sein Berufsverbot nachträglich verkürzt würde, was theoretisch möglich wäre, dürfte er ohne Approbation nicht mehr als Apotheker wirken.

Zuletzt mehrten sich Hinweise, dass er inzwischen im offenen Strafvollzug der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Bielefeld-Senne sein könnte. Einige Zeugen behaupteten, ihn in den vergangenen Wochen in den Straßen von Bottrop gesehen zu haben.

Parallel läuft gegen den Bottroper seit März 2019 zudem ein Insolvenzverfahren am Amtsgericht Essen. Laut „WAZ“ arbeitet der Düsseldorfer Insolvenzverwalter Dirk Andres weiter daran, ein zweistelliges Millionenvermögen zu sichern. Die zunächst vom Landgericht auf 17 Millionen Euro bezifferte Schadenssumme hatte der BGH im Revisionsverfahren auf 13,6 Millionen Euro reduziert. Kürzlich ist die Villa des Apothekers verkauft worden. Das ehemals rund elf Millionen Euro teure Haus, das neben zahlreichen Extras auch eine Rutsche vom oberen Stockwerk ins Schwimmbad darunter bietet, war von einem Düsseldorfer Makler für 5,7 Millionen Euro zum Verkauf angeboten worden. Ob dieser Preis erzielt wurde, ist nicht bekannt.

© dpa-infocom, dpa:220824-99-502626/5

(dpa)