Nach Aufhebung der Haftbefehle Gruppenvergewaltigungs-Prozess - Richter nicht befangen
Kleve · Die Staatsanwaltschaft hatte den Befangenheitsantrag gestellt, nachdem die Richter den Haftbefehl gegen drei Angeklagte aufgehoben hatten. Die Männer sollen zwei junge Frauen in Krefeld vergewaltigt und missbraucht haben.
Im Prozess gegen fünf mutmaßliche Gruppenvergewaltiger ist ein Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft gegen die Richter des Landgerichts Kleve zurückgewiesen worden.
Die Verhandlung gegen die 24 bis 29 Jahre alten Angeklagten sei in der bisherigen Besetzung mit der Vernehmung einer Polizeibeamtin fortgesetzt worden, teilte Gerichtssprecher Alexander Lembke am Freitag mit. Die Staatsanwaltschaft hatte nach Angaben eines Gerichtssprechers den Befangenheitsantrag gestellt, nachdem die Richter den Haftbefehl gegen drei Angeklagte aufgehoben hatten.
Nach der bisherigen Beweisaufnahme gebe es keinen dringenden Tatverdacht mehr, hatten die Richter die Aufhebung begründet. Mit der Entscheidung befinden sich alle fünf Angeklagte auf freiem Fuß. Gegen den vierten Angeklagten war der Haftbefehl schon im Frühsommer aufgehoben worden, der fünfte Angeklagte war von Anfang an nicht in Untersuchungshaft.
Die fünf Männer sollen laut Anklage zwei junge Frauen durch „Substanzen“ wie K.-o.-Tropfen wehrlos gemacht und sie dann gemeinsam vergewaltigt und sexuell missbraucht haben - in einem Fall bis zu fünf Stunden lang. Beschuldigt sind die fünf Männer der gemeinschaftlichen Vergewaltigung, der gefährlichen Körperverletzung und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs. Zu Prozessbeginn hatte einer der Angeklagten ausgesagt, der Sex sei einvernehmlich gewesen.
Laut Anklage lockten die Männer eine Frau im Februar und ihr zweites Opfer nur Wochen später Mitte März in die Wohnung eines Angeklagten in Krefeld, vergewaltigten sie nacheinander, missbrauchten sie auch zusammen, auch mit Gegenständen und schlugen sie. Davon machten die Angeklagten laut Staatsanwaltschaft Videos mit ihren Handys. Die Frauen lernten sie nach Erkenntnissen der Anklage persönlich bei verschiedenen Gelegenheiten in einer Düsseldorfer Diskothek kennen.
Ein Urteil wird nach bisheriger Planung des Gerichts am Freitag nächster Woche erwartet.