Terrorprozess IS-Terrorist zu vier Jahren Haft verurteilt

Düsseldorf · Das Oberlandesgericht hat von sieben Angeklagten nur einen als IS-Terroristen verurteilt. Den Hauptvorwurf der Bundesanwaltschaft sahen die Richter aber als nicht erwiesen an.

IS-Terrorist verurteilt

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Ein 33-jähriger Tadschike ist vom Düsseldorfer Oberlandesgericht als IS-Terrorist zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Ein 28-jähriger Turkmene wurde als IS-Unterstützer zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, wie das Gericht mitteilte. In die Strafen flossen auch Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz ein.

Den Hauptvorwurf der Bundesanwaltschaft, in NRW habe sich eine überwiegend aus Tadschiken bestehende IS-Terrorzelle gebildet, sahen die Richter allerdings als nicht erwiesen an. Es habe keine gemeinsamen Terrorpläne zu Anschlägen in Europa gegeben. Dennoch seien alle Angeklagten überzeugte Anhänger der Terrormiliz Islamischer Staat (IS).

Zwei weitere 29 und 48 Jahre alte Angeklagte aus Tadschikistan wurden ebenfalls als IS-Unterstützer zu je einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Gegen sie wurde zudem Führungsaufsicht angeordnet. Zwei tadschikische Mitangeklagte wurden freigesprochen. Ein Verfahren gegen einen weiteren Angeklagten wurde eingestellt, nachdem dieser nach Kirgistan abgeschoben worden war.

IS-Terrorist verurteilt - aber auch Freisprüche

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Haftbefehle aufgehoben

Bereits im Januar hatte das Gericht die Haftbefehle gegen fünf der Angeklagten nach eineinhalb Jahren Untersuchungshaft aufgehoben. Die Männer kamen dennoch nicht frei. Sie sollen ausgewiesen werden.

Die Männer sollen den Überfall Russlands auf die Ukraine genutzt haben, um über die Ukraine nach Deutschland zu gelangen. Der Prozess gegen die damals 21 bis 47 Jahre alten Verdächtigen hatte am 30. Juli vergangenen Jahres begonnen.

An dem Einsatz zur Festnahme der Männer waren 2023 über 200 Polizisten beteiligt, darunter auch die Spezialeinheit GSG 9 und die Fliegerstaffel des Bundes. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Angeklagten als auch die Bundesanwaltschaft können Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

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(dpa)