Justiz in Erkrath Diebe müssen nach Verfolgungsjagd in Haft

Erkrath/Wuppertal · Nach dem Diebstahl von Hydraulikwerkzeugen lieferten sich zwei Männer eine filmreife Verfolgungsjagd mit der Polizei. Nun wurden sie zu Haftstrafen verurteilt.

Ein wilde Verfolgungsjagd per Auto durch Erkrath führte nun zu Haftstrafen für die Angeklagten.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Im Prozess gegen die beiden Diebe, die sich im Juni 2020 nach dem Diebstahl von Hydraulikwerkzeugen mit der Polizei eine filmreife Verfolgungsjagd durch Erkrath geliefert hatten, wurde nun das Urteil verkündet. Einer der Angeklagten wurde wegen räuberischen Diebstahls zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt, der Mitangeklagte wegen des Diebstahls mit Waffen zu drei Jahren Haft.

Die Verteidiger hatten auf Bewährungsstrafen plädiert. Die Sache sei nach dem Diebstahl völlig aus dem Ruder gelaufen, so einer der Anwälte. Sein Mandant hatte anfangs fälschlicherweise behauptet, nicht selbst gefahren zu sein. Die Anklage habe ursprünglich auf versuchten Mord gelautet, da habe der Mazedonier plötzlich Furcht vor den juristischen Konsequenzen bekommen.

Teleskopschlagstock im Handschuhfach entdeckt

Im Zuge dessen war der Kompagnon in Untersuchungshaft gekommen, obwohl ihm nach Abschluss der Beweisaufnahme eine geringere Tatbeteiligung nachgewiesen werden konnte. Unbestritten ist: Ihm gehörte der Fluchtwagen, in dem später Pfefferspray, ein Baseballschläger unter dem Kofferraumboden und ein Teleskopschlagstock im Handschuhfach gefunden worden waren. Er soll auch nicht damit einverstanden gewesen sein, dass der Mittäter mit seinem BMW durch Erkrath gerast sei – vor allem auch aus Furcht davor, dass sein Auto zu Schaden kommen könnte. Am Ende lenkte der Fahrer den Wagen am Stadtweiher gegen einen Bordstein und die Reifen waren platt. Einen Führerschein hatte er nicht.

Was dann geschah, bewertete die Staatsanwältin als „überhartes Vorgehen der Polizeibeamten“. Aus Sicht der Beamten soll sich der Fahrer der Festnahme gewaltsam widersetzt haben. Der Angeklagte selbst und auch dessen Anwalt sahen die Sache anders – demzufolge sei der Mann ohne Gegenwehr auf die Beamten zugelaufen. Die hätten ihn dann auf den Boden gedrückt und ihm mit einer Taschenlampe mehrmals auf den Hinterkopf geschlagen. Ein Arzt attestierte dem 47-Jährigen später drei Platzwunden. Der Mann soll blutüberströmt gewesen sein – das hatte auch der Mittäter vor Gericht erzählt.

Männer bestreiten, auf
Polizisten zugefahren zu sein

Auch was den Ablauf am Tatabend betrifft, hatten die Angeklagten etwas anderes berichtet: Demzufolge hätten die beiden Beamten den Einbruch beobachtet und im Anschluss daran mit der Dienstwaffe auf die Frontscheibe geschlagen, um sie an der Flucht zu hindern. Dass einer der Polizisten vor dem Auto gestanden hat und sie absichtlich auf ihn zu gefahren sein sollen? Davon wollten die Männer nichts wissen. Dass sie zurückgesetzt hätten und der andere Polizist aus einem Gebüsch hinter das Auto gesprungen sei? Das sei allenfalls zeitgleich abgelaufen, keinesfalls hätten sie jemanden hinter oder vor dem Auto absichtlich umfahren wollen.

Im Prozessverlauf wurde auch klar: Die beiden Angeklagten hatten die Firma, die am Tönisberg vor allem Sicherheitstechnik vertreibt, zuvor ausspioniert.

Um am Tatabend in die Geschäftsräume einbrechen zu können, hatten sie den Maschendrahtzaun durchgeschnitten und die Alarmanlage außer Betrieb gesetzt. Man sei davon ausgegangen, die Hydraulikwerkzeuge verkaufen zu können, weil sie sich für professionelle Einbrüche eignen würden.