Geburtstag und Co. in Kempen, Willich, Tönisvorst und Grefrath Regeln für private Feiern: So funktioniert die Anmeldung

Kempen/Willich/Tönisvorst/Grefrath. · Hochzeitsfeiern und Geburtstage ab 50 Teilnehmern in angemieteten Räumen müssen seit Oktober bei den Städten und Gemeinden angemeldet werden. In Kempen, Willich, Tönisvorst und Grefrath sind bereits mehr als 30 Anmeldungen eingegangen.

Private Feiern im öffentlichen Raum, also etwa in Restaurants, müssen angemeldet werden.

Foto: dpa/Angelika Warmuth

Seit Oktober gelten in NRW schärfere Regeln für private Feiern. Geburtstage und Hochzeiten im öffentlichen Raum, etwa in angemieteten Veranstaltungsräumen, mit 50 bis maximal 150 Teilnehmern müssen bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde angemeldet werden. Für private Feiern auf privatem Grund gilt die Anmeldepflicht hingegen nicht. Die Städte Kempen, Willich, Tönisvorst und Grefrath haben nach einer Woche bereits viele Anmeldungen erhalten.

Wie viele Anmeldungen von privaten Feiern haben die Städte in der ersten Woche erhalten?

In Kempen, Willich, Tönisvorst und Grefrath ist die Zahl der Anmeldungen bislang noch überschaubar: Sieben Stück hat Tönisvorst in den ersten Tagen erhalten, in Willich waren es 20, und in Kempen sind bislang zehn offizielle Anmeldungen bei der Stadt eingegangen. Hochzeiten und Geburtstagsfeste machen den Großteil der angemeldeten privaten Feiern aus. In Grefrath wurden bislang zwei Feiern angemeldet.

Wie viele Anfragen nach Beratung haben die Städte in der ersten Woche erhalten?

Die Stadt Willich erhält derzeit täglich rund 20 Anfragen, per E-Mail oder Telefon, von Personen, die sich informieren oder rückversichern wollen, ob ihre Feier stattfinden kann. In Tönisvorst sind in der ersten Woche mehr als 40 eingegangen, in Kempen waren es etwa 20. „Uns erreichen aktuell täglich fünf solcher Anfragen“, sagt Markus Wiegand, Leiter des Ordnungsamts. In Grefrath kommen Anfragen bisher „selten“ vor, wie Stadtsprecher Jürgen Heinen mitteilt.

Was muss bei der Anmeldung einer privaten Feier beachtet werden?

Die Anmeldung muss schriftlich spätestens drei Tage vor dem geplanten Termin bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde vorliegen. Kempen, Willich, Tönisvorst und Grefrath akzeptieren eine formlose Anmeldung per E-Mail, Formulare gibt es bislang noch nicht. Willich plant, in den kommenden Tagen ein Formular auf der Internetseite der Stadt zur Verfügung zu stellen. Folgende Informationen müssen angegeben werden: eine verantwortliche Person mit Name, Anschrift und Telefonnummer sowie der Ort der Veranstaltung, Art der Veranstaltung (zum Beispiel: Geburtstag) und die voraussichtliche Teilnehmerzahl.

Welche Informationen müssen auf der Gästeliste stehen?

Der Verantwortliche ist verpflichtet, eine Teilnehmerliste mit Namen, Anschriften und Telefonnummern aufzustellen und diese während der Feier zu aktualisieren. So soll im Fall einer oder mehrere Infektionen im Zusammenhang mit der Feier die Rückverfolgung der Kontakte gesichert werden. Die Gästeliste muss vier Wochen lang aufbewahrt werden. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 500 Euro.

Wie lange dauert die Bearbeitungszeit von Anfragen und Anmeldungen?

In Tönisvorst dauern telefonische Beratungen durchschnittlich zwischen einer und zehn Minuten. „Oder länger, wenn eine Abstimmung mit dem Kreis Viersen, erforderlich ist“, sagt Stadtsprecherin Catharina Perchthaler. Auch in Willich kann die Bearbeitung einer Anfrage im Schnitt zwischen einer und zwei Stunden dauern. „Die reine Anfrage ist meistens in zehn Minuten beantwortet“, sagt Michael Pluschke, Stadtsprecher von Willich. Aber in Fällen, in denen die Fragestellung etwas komplizierter sei, sei auch die Beantwortung aufwändiger. In Kempen erhalten Antragsteller in der Regel nach zwei Tagen eine Rückmeldung, ob ihre Feier genehmigt wird.

In welchen Fällen lehnen Städte Anmeldungen ab?

In Tönisvorst und Kempen wurde jeweils eine Feier abgelehnt, weil kein „herausragender Anlass“, darunter fallen runde Geburtstage und Hochzeiten, bestand. In Kempen habe man die Anmeldung eines „unrunden Geburtstags“ abgelehnt, sagt Markus Wiegand, Leiter des Ordnungsamts. „Das wurde aber problemlos akzeptiert.“ In Willich und Grefrath wurden noch keine Feier abgelehnt.

Wie wirkt sich das lokale Infektionsgeschehen auf die zugelassene Teilnehmerzahl aus?

In der Schutzverordnung des Landes ist festgelegt, dass ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35 Fällen Feiern im öffentlichen Raum nur noch bis 50 Teilnehmern gestattet sind. Bei einer Inzidenz von 50 sinkt diese Zahl auf 25.