Rheinbrücke Klagen gegen Neubau der Leverkusener Rheinbrücke verhandelt
Bürger- und Umweltinitiativen wenden sich gegen die Pläne der Bezirksregierung Köln, die rund 50 Jahre alte marode Brücke an der vorgesehenen Stelle durch Neubauten zu ersetzen.
Leipzig. Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sind am Dienstag mehrere Klagen gegen den geplanten Neubau der Leverkusener Rheinbrücke mündlich verhandelt worden. Bürger- und Umweltinitiativen wenden sich gegen die Pläne der Bezirksregierung Köln, die rund 50 Jahre alte marode Brücke an der vorgesehenen Stelle durch Neubauten zu ersetzen. Sie fürchten Gefahren für Umwelt und Gesundheit durch eine ehemalige Mülldeponie, auf deren Gelände einige Pfeiler für diesen Neubau errichtet werden sollen. Die Planer halten die Risiken dagegen für beherrschbar. Die Kläger befürchten zudem, dass die Planungen eine Tunnellösung für einen östlich anschließenden weiteren Teilabschnitt von vornherein unmöglich machten. (Az.: 9 A 14.16, 9 A 17.16, 9 A 1.17)
Die A1-Brücke über den Rhein ist derart marode, dass Lastwagen sie nicht mehr nutzen dürfen. Mit Schranken werden Fahrzeuge, die schwerer als 3,5 Tonnen sind, am Befahren gehindert und vor der Brücke abgeleitet.
Das Neubau-Projekt sieht im Detail zwei Brücken-Bauwerke vor. Die Autobahn soll dabei von sechs auf acht Spuren erweitert werden. Zunächst soll nördlich direkt neben der maroden Brücke eine neue gebaut werden. Dann soll die alte Brücke abgerissen und an ihrer Stelle die zweite neue Brücke entstehen. Auch das sehen die Kläger kritisch. „Mit der Spurerweiterung saugt man ganz klar noch mehr Verkehr an“, sagte Schröder.
Das Netzwerk NGL befürwortet stattdessen einen Neubau der Brücke auf den alten Pfeilern und eine anschließende Tunnellösung. „Und dann muss man gemeinsam für den gesamten Kölner Ring eine vernünftige Lösung suchen.“ Ob die Planungsbehörde bei der Auswahl der Trasse rechtliche Fehler gemacht hat, wird das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls prüfen. Wann mit einem Urteil zu rechnen ist, war noch offen. Die Richter hatten sich noch den Mittwoch für die mündliche Verhandlung vorbehalten. An deren Ende wird der Senat bekanntgeben, wann er eine Entscheidung verkünden wird. dpa