Vorwurf der Geiselnahme Abschiebe-Drama in Krefeld: Asylbewerber freigesprochen

Krefeld · Um seine Abschiebung und die seiner Familie zu verhindern, soll der Mann damit gedroht haben, seine Tochter vom dritten Stock zu stürzen. Nun hat das Landgericht ein Urteil gefällt.

Symbolbild

Foto: dpa/Ina Fassbender

Ein Asylbewerber, der in Krefeld damit gedroht haben soll, seine kleine Tochter vom dritten Stock aus in die Tiefe zu stürzen, ist vom Vorwurf der Geiselnahme freigesprochen worden. Ein Psychiater hatte den 30-Jährigen als psychisch krank eingestuft. Außerdem habe er sich in einer Ausnahmesituation befunden. Das Landgericht sprach den Mann daraufhin am Donnerstag frei. Er sei schuldunfähig gewesen. Weil der Mann nicht als gemeingefährlich gilt, sei eine Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie nicht angebracht, sagte eine Gerichtssprecherin.

Um seine Abschiebung und die seiner Familie zu verhindern, soll der Mann im vergangenen September in Krefeld damit gedroht haben, die Eineinhalbjährige in die Tiefe fallen zu lassen. Vor Gericht hatte er bestritten, das Kind dabei über die Brüstung gehalten zu haben.

In den Morgenstunden des 19. September 2018 waren Polizisten und Mitarbeiter der Ausländerbehörde an der Wohnung der Familie erschienen, um sie abzuschieben. Um dies zu verhindern, soll er zunächst einen Polizisten mit einem Messer bedroht haben. Dann soll er seine Tochter über ein Balkongeländer im dritten Stock gehalten haben, um die Polizei zum vollständigen Rückzug zu bewegen.

(dpa)