16 Monate Haft Alkoholiker nach Attacken mit Regenschirm verurteilt

Kempener wütete in Krefeld: 16 Monate Haft auf Bewährung.

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Krefeld/Kempen. Ein inzwischen 60-jähriger Kempener ist am Freitag vom Amtsgericht Krefeld wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten und der Anstaltsunterbringung verurteilt worden. Beide Strafen wurden, wie der Richter betonte, „mit Bedenken“ zur Bewährung ausgesetzt.

Der Prozess konnte nun im zweiten Anlauf abgeschlossen werden, weil aufgrund der Erkenntnisse bei der ersten Verhandlung ein ärztliches Gutachten geboten schien. Dieses Gutachten trug nun ein Facharzt für Psychiatrie vor.

Er berichtete, dass der Angeklagte durch übermäßigen Alkoholgenuss eine besonders schwere Lebererkrankung hat und toxische Erscheinungen vorlägen. Durch die Erkrankung sei es bei dem Mann zu einer erheblichen Persönlichkeitsveränderung gekommen. Insbesondere auch durch die Schädigung des zentralen Nervensystems würde er fremde Signale missachten und besonders unter Alkohol „falsch“ reagieren.

Angeklagt war er wegen dreier Vorfälle, die in kurzer zeitlicher Folge vom 6. November 2013 bis 22. Februar 2014 passierten. Im November und danach Anfang Februar fiel der Kempener jeweils auf der Hochstraße in Krefeld negativ auf. Einmal hatte er gegen Abend einem ihm bekannten Taxifahrer seinen Regenschirm auf Kopf und Rücken geschlagen und ihn getreten. Passanten hatten die Polizei gerufen, die den Täter gefesselt und ins Gewahrsam mitgenommen hatte.

Besonders verwerflich war eine zweite Tat. Dabei hatte der Mann, ebenfalls auf der Hochstraße, nachts um zwei Uhr eine ihm unbekannte junge Frau, die mit einer kleinen Gruppe heimwärts ging, angesprochen und ebenfalls mit seinem Regenschirm attackiert. Ihr hat er den Arm gebrochen sowie einem hinzueilenden Begleiter und ihr Pfefferspray in die Augen gesprüht.

Bei einem dritten Vorfall in einer Bar auf der Gladbacher Straße in Krefeld war ein 75-jähriger Gast sein Opfer. Dem hatte er eine leere Bierflasche auf den Kopf geschlagen mit der Folge einer blutenden Wunde und tagelangem Kopfschmerz.

Als der Angeklagte sich am Freitag entschuldigen wollte, sprach der Vorsitzende Richter deutliche Worte: „Wenn ich mich bedroht fühle, darf ich nicht mit Bierflaschen auf Köpfe hauen, ich muss mich dann entfernen. Zu behaupten, man sei innerhalb von drei Monaten immer angegriffen worden, kann man kaum glauben.“

Am Schluss der dreistündigen Verhandlung und nach Anhörung mehrerer Zeugen erging dann das Urteil. Der Bestrafte muss innerhalb von drei Monaten eine Therapie beginnen und viermal jährlich seine Abstinenz von Alkohol und Drogen nachweisen. Während der dreijährigen Bewährungszeit wird ihm ein Bewährungshelfer zugeordnet. Und wenn er die Auflagen nicht einhält, wird er sich bald in einer geschlossenen Anstalt wiederfinden.