Gericht Alleinerziehender Vater muss ins Gefängnis
Wegen seiner zahlreichen Vorstrafen muss der 30-Jährige nun für acht Monate in Haft.
Krefeld. Auch die Tatsache, dass er derzeit wohl alleinerziehender Vater eines dreijährigen Kindes ist, konnte einen 30-jährigen Mann aus Neuss nicht vor einer Gefängnisstrafe bewahren. Er wurde am Montag vom Amtsgericht wegen falscher Verdächtigung und Unterschlagung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Über die Möglichkeit die Strafe zur Bewährung auszusetzen, hatten sowohl die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer, als auch der Richter in seinem Urteil diskutiert.
Es war vor allem die Vorgeschichte des Mannes, die gegen ihn sprach. Er war in der Vergangenheit gleich mehrfach wegen Diebstahls, Betrug und Urkundenfälschung verurteilt worden und stand deswegen auch noch aus mehreren früheren Urteilen unter Bewährung. „Damit wurde Ihnen mehrfach und immer wieder vor Augen geführt, dass Sie sich straffrei zu führen haben“, sagte die Staatsanwältin. Trotzdem habe er sich daran nicht gehalten.
Die Gesellschaft erwarte, dass sich jeder an Recht und Gesetz halte. Auch und gerade, wenn man Vater eines dreijährigen Kindes sei. Den Sohn habe es schließlich auch schon zur Zeit der Tat gegeben. Das war im Mai und Juni 2014. Damals soll der Angeklagte von einem 37-jährigen Krefelder einen BMW 5er gekauft haben. Den Kaufpreis in Höhe von 10 000 Euro habe er aber nie bezahlt, sondern nur eine Anzahlung geleistet und dann den Wagen mitgenommen, ohne den Rest je bezahlen zu wollen. Als sich der Verkäufer den Wagen später mithilfe eines Zweitschlüssels zurückholte, soll der Angeklagte ihn bei der Polizei wegen Diebstahls angezeigt habe. Er habe dabei so getan haben, als sei er Eigentümer des Autos.
Der Vorwurf des Betruges beim Autokauf wurde vor Gericht eingestellt, weil in den Zeugenaussagen nicht klar wurde, ob der Angeklagte noch eine längere Frist zur Zahlung des Geldes gehabt hätte. Der Neusser selbst hat zu den Vorwürfen geschwiegen. Sicher waren sich die Zeugen — wozu auch der Verkäufer gehörte — allerdings darüber, dass der Angeklagte das Auto nicht bei sich hätte haben dürfen. Anfangs bekam er es immer wieder geliehen, bis er den vollen Kaufpreis hätte aufbringen können.
Irgendwann habe er das Auto nach einer solchen Leihaktion aber einfach nicht zurückgebracht. Durch die Anzeige bei der Polizei habe er die falsche Verdächtigung verwirklicht, so der Richter. Durch die damit einhergehende Behauptung, er sei Eigentümer, habe der Angeklagte außerdem erkennen lassen, dass er die Sache unterschlagen habe. Denn damit habe sich sein „Zueignungswille“ auch nach außen manifestiert.