Arbeiter erschlagen: Verfahren eingestellt
Zwei Mitarbeiter zahlen nach tödlichem Betriebsunfall Geldbußen.
Krefeld. Im Prozess um einen tödlichen Arbeitsunfall im April 2006 ist das Verfahren gegen zwei Angeklagte vor dem Amtsgericht am Freitag gegen die Zahlung von Geldbußen eingestellt worden. Ein Mitarbeiter aus einem Betriebsbüro muss 4500 Euro, ein weiterer Angestellter 2500 Euro Geldbuße zahlen.
Damals war in einem metallverarbeitenden Betrieb an der Hülser Straße ein 41-jähriger Hilfsarbeiter von einem schweren Metallstück erschlagen worden. Auf der Anklagebank saßen nun der für Gefahrguttransporte Verantwortliche und ein Beteiligter am Ladevorgang.
Man hatte einen 29 Tonnen schweren Zuganker mit einem Kran vom Lkw zu heben, damit das Stück zur weiteren Bearbeitung zum Glühofen transportiert werden konnte. Dabei sind Rundschlingen eingesetzt und Kantenschutz angebracht worden. Diese haben sich beim Transport gelöst — der unter der Last stehende Hilfsarbeiter wurde erschlagen.
Mehrere Verhandlungen gegen ebenfalls Verantwortliche waren schon gelaufen, nun musste das Gericht mit Hilfe eines Gutachters noch über die Beteiligung der beiden Mitarbeiter an dem Unfall entscheiden. Die Witwe des Getöteten war als Nebenklägerin erschienen.
Sie musste mit anhören, wie die Angeklagten und zahlreiche Zeugen aussagten, der Mitarbeiter sei mehrfach eindringlich gewarnt worden, sich unter der Last aufzuhalten. Die Strafrichterin sprach von einer erheblichen Mitschuld des Mitarbeiters. hw