WZ-SERIE Azubistartpunkt: Wie man die Steuer in den Griff kriegt
Das Thema Steuererklärung ist schon für die meisten Vollverdiener ein leidiges. Aber auch für Azubis mit ihren meist nicht üppigen Einkünften ist es nicht einfach. Die Krefelder Expertin Kerstin Arns-Bock kann beruhigen.
Die gute Nachricht ist: „Nicht alle Auszubildenden zahlen überhaupt Steuern“, sagt Kerstin Arns-Bock vom Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Das allerdings aus einem weniger schönen Grund. „Sie verdienen dafür einfach zu wenig“, erklärt die gelernte Steuerfachangestellte und Bilanzbuchhalterin, die seit drei Jahren eine Krefelder Beratungsstelle des Vereins leitet und vorher 20 Jahre bei einem Steuerberater beschäftigt war. Der Grundfreibetrag liegt im Jahr bei etwa 9000 Euro. Nur wenn Azubis mehr verdienen, müssen sie im Normalfall Steuern zahlen. Außer es gibt bestimmte Ausgaben – wie zum Beispiel Versicherungen – die die Summe wieder unter die Freibetragsgrenze rutschen lassen. Eine Grenze, die sich übrigens von Jahr zu Jahr leicht ändert.
Das klingt alles schon wieder komplizierter. Und tatsächlich sind „viele Azubis beim Thema Steuern verunsichert“, berichtet die Krefelderin Arns-Bock aus Gesprächen der vergangenen Jahre. Auf dem monatlichen Lohnzettel beziehungsweise der Lohnsteuerbescheinigung, die der Arbeitgeber einmal im Jahr ausstellt, ist zu sehen, ob überhaupt Steuern gezahlt wurden. Sollte das nicht der Fall gewesen sein, dann ist normalerweise auch keine Steuererklärung nötig. „Das kann allerdings anders sein, wenn es weitere Einkünfte gibt“, warnt die 47-Jährige.
Bei Nebenjobs ist
Vorsicht geboten
Ein Minijob wäre in Sachen Steuer noch okay. Wer aber zum Beispiel noch nebenher bei Messen arbeitet oder andere Tätigkeiten auf Honorarbasis übernimmt, muss aufpassen. Auch wer vor dem Antritt seiner Azubi-Stelle in der ersten Jahreshälfte zum Beispiel Lohnersatzleistungen – also Arbeitslosengeld oder Krankengeld – erhalten hat, könnte eine Steuererklärung machen müssen. „Wenn es über die 410 Euro hinausgeht“, betont Arns-Bock.
In schwierigen Fällen können sich Azubis von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen beraten lassen. In Letzteren wird man Mitglied und bekommt dann dort Hilfe. Der Mitgliedsbeitrag ist gestaffelt nach Einkommen.
Nun zum Fall, dass während der Ausbildung Steuer gezahlt wird: Auch das heißt nicht, dass auch eine Steuererklärung gemacht werden muss. Weiterhin vorausgesetzt, dass es keine Nebeneinkünfte größerer Art gibt.
Grundsätzlich haben Azubis eigentlich wenige Möglichkeiten, sich mit der Steuererklärung einen Teil ihrer gezahlten Steuern zurückzuholen. „Es gibt einfach nicht viel, was sie abschreiben können“, sagt Arns-Bock. „Zum Beispiel ab einer Fahrtstrecke von 15 Kilometern zur Arbeit und zurück lohnt es sich wahrscheinlich, eine Steuererklärung zu machen.“
Die Fahrtkosten gehören wie Arbeitsmittel – zum Beispiel Bücher, wenn der Arbeitgeber sie nicht zahlt –, Bewerbungskosten oder zum Beispiel Reinigungskosten für Berufskleidung oder Reisekosten, die die Firma nicht übernimmt, zu den Werbekosten. Sie alle geltend zu machen, kann sinnvoll sein. Aber nur, wenn man auf eine entscheidende Summe kommt. „Denn 1000 Euro Werbekosten kann man sowieso pauschal geltend machen“, erläutert Arns-Bock.
Interessant sein kann auch ein Arbeitszimmer, das komplett neu eingerichtet wird, mit Möbeln, Computer & Co.. Diese Kosten könnten im ersten Jahr abgeschrieben werden. Allerdings mit einer wichtigen Einschränkung: „Nur, wenn der Azubi im Betrieb keinen Arbeitsplatz hätte.“