Bank machte es Betrüger sehr leicht
37-Jähriger Handelsvertreter zu zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt.
Krefeld. Die Postbank habe dem Missbrauch seines Mandanten „Tür und Tor geöffnet“, sagte der Rechtsanwalt des Angeklagten in seinem Plädoyer und rückte das Geschäftsgebaren von Banken in die Nähe des „organisierten Verbrechens“. Der gewerbsmäßige Betrug in 44 Fällen durch den 37-jährigen Duisburger sei nur möglich geworden, weil die Gesellschaft Postbank Finanzberatung in Krefeld dem selbständigen Handelsvertreter Zugang zu allen Kundenkonten gewährt hatte.
Auch die Amtsrichterin kritisierte in ihrem Urteil, dass die Bank dem Angeklagten die Tat erleichtert habe und berücksichtigte dies ebenso strafmildernd wie das umfassende Geständnis. Das half ihm jedoch wenig, denn das Gericht verhängte gegen den vorbestraften Wiederholungstäter eine Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten. Es blieb damit zwar um fünf Monate unter dem Antrag des Staatsanwalts, aber auch über dem Limit von zwei Jahren für eine Bewährung, wie vom Anwalt gefordert.
Der Angeklagte hatte im Auftrag der Bank zwischen 2007 und September 2011 die Finanzgeschäfte von deren Kunden betreut. Dabei hatte er ihm anvertraute Gelder in Höhe von 135 000 Euro auf sein Konto weitergeleitet. Der Staatsanwalt unterstellte ihm niedere Beweggründe, weil er aus Geldgier gehandelt und über seine Verhältnisse gelebt habe.
Der Angeklagte fühlte sich „in der Finanzwelt gefangen“ und glaubte, mit Renommierauto und Designer-Anzügen auftreten zu müssen. Auch ein Hausbau gemeinsam mit Lebensgefährtin und deren Eltern wuchs ihm über den Kopf.
Um sich all dies leisten zu können, ersann der Angeklagte ein System, das den Kunden lange Zeit nicht aufgefallen ist. So ließ er Gelder stets im Umlauf auf den Girokonten ein- und ausgehen, um regelmäßige Einnahmen zu simulieren. Die Girokonten waren eine Voraussetzung, um in den Genuss hoher Zinsen aus Spareinlagen zu kommen. Diese verbuchte der Duisburger auch fristgerecht. Seine Prämien für die Finanzgeschäfte, mit denen er seine privaten Entnahmen von fremden Konten wieder ausgleichen wollte, reichten dazu allerdings nicht aus.
Zu spät kam auch die Einsicht zu Wiedergutmachungszahlungen an seine Gläubiger, die er nun ohne Einkommen einstellen muss. Bisher wollte auch die Bank deren Forderungen nicht nachkommen, bleibt aber nach dem Urteil als alleiniger Schuldner übrig.