Baugewerbe: Im Winter zahlt die Agentur

Damit während der kalten Monate im Baugewerbe niemand entlassen werden muss, gibt es das Saison-Kurzarbeitergeld.

Krefeld. Schnee und Eis zeigen deutlich: Für das Baugewerbe herrscht Schlechtwetterzeit. Für die Agentur für Arbeit hat sie bereits im Dezember begonnen, daher gibt es seitdem Zuwendungen, damit während dieser Monate niemand entlassen werden muss. Die Arbeitsagentur zahlt dann das Saison-Kurzarbeitergeld, kurz Saison-Kug. Wir beantworten hierzu die wichtigsten Fragen.

Saison-Kug greift beim Bauhauptgewerbe, beim Baunebengewerbe — dazu zählen der Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau — sowie für das Dachdeckerhandwerk. Ziel von Saison-Kug ist es, Arbeitslosigkeit während der Wintermonate zu vermeiden.

Arbeitnehmer der betroffenen Gewerbe erhalten vom 1. Dezember 2012 bis 31. März 2013 Saison-Kug, wenn die Arbeit wegen Witterung oder Auftragsmangels ausfällt.

Ja. Ein Arbeitsausfall gilt als erheblich, wenn er auf wirtschaftlichen oder witterungsbedingten Gründen oder auf einem unabwendbaren Ereignis beruht, vorübergehend und nicht vermeidbar ist. Überwiegend branchen-, betriebsübliche und saisonbedingte Arbeitsausfälle werden nicht durch Saison-Kug gedeckt.

Die Agentur für Arbeit Krefeld zahlt 60 oder, bei mindestens einem Kind, 67 Prozent der Einbußen beim Nettoentgelt.

Während des Bezugs von Saison-Kug müssen Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer allein die Sozialversicherungsbeiträge abführen, und zwar auf einem abgesenkten Niveau von 80 Prozent des Entgelts, das ohne Arbeitsausfall erzielt worden wäre.

Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren: die Anzeige des Arbeitsausfalls und der Antrag auf Leistung. Ausnahme: Eine Anzeige ist nicht erforderlich, wenn der Arbeitsausfall ausschließlich auf witterungsbedingten Ursachen fußt.

Es werden ergänzende Leistungen wie Zuschuss-Wintergeld (ZWG), Mehraufwandswintergeld (MWG) gewährt und Sozialversicherungsbeiträge erstattet.

Zuschuss-Wintergeld: 2,50 Euro (1,03 Euro für das Gerüstbaugewerbe) für jede aus Arbeitszeitguthaben eingesetzte Arbeitsstunde, um Arbeitsausfälle zu vermeiden.

Mehraufwands-Wintergeld: Ein Euro für jede zwischen Mitte Dezember und Ende Februar geleistete Arbeitsstunde, in der Summe jedoch nicht mehr als für 450 Stunden. Damit wird der anfallende witterungsbedingte Mehraufwand ausgeglichen.

Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber erhalten die Sozialversicherungsbeiträge für gewerbliche Arbeitnehmer zurück.

Bei der Agentur für Arbeit Krefeld, Team Arbeitgeber-Leistungen, Telefon 92 23 03 oder 92 13 96, E-Mail: Krefeld.241-Arbeitgeber-Traeger@arbeitsagentur.de, und im Internet unter www.arbeitsagentur.de