Justiz Bewährungsstrafen für Prügelattacke auf Vater und Sohn
Vier Männer treten auf ihr am Boden liegendes Opfer ein. 36-Jähriger erleidet Prellungen im Kopf- und Brustbereich.
Krefeld. Sie nutzen ihre Überlegenheit ohne Rücksicht auf Verluste gnadenlos aus. In einer Februarnacht im vergangenen Jahr greifen vier Männer einen 36-Jährigen an und verletzen ihn schwer. Als der Vater des Opfers seinem Sohn zu Hilfe eilen will, wird auch er attackiert. Vor dem Amtsgericht wurden die vier Männer am Montag wegen gefährlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr und 20 Monaten verurteilt.
Prellungen im Kopf- und Brustbereich, eine blutende Nase. So lauten die Verletzungen, die der 36-Jährige nach dem Angriff in der Nacht des 7. Februar vergangenen Jahres davongetragen hat. Sein Vater erleidet einen mehrfachen Bruch der Nase.
Die Täter, vier Männer im Alter von 36, 33, 28 und 38 Jahren mussten sich gestern vor dem Amtsgericht verantworten. Alle vier äußerten sich zur Tat und bestätigten die durch die Staatsanwaltschaft verlesene Anklageschrift. Demnach hätten sie nach einer Party alkoholisiert von der Innenstadt kommend in Linn ihr Opfer getroffen, das zu einer Geburtstagsgesellschaft im Pfarrheim St. Margareta gehörte.
Der 36-Jährige wird beim Zigarettenholen von den Angreifern überrascht, die laut Staatsanwaltschaft grundlos auf ihr Opfer einschlagen. Dabei fällt der Angegriffene nach einem Faustschlag auf den Boden. Als er daraufhin um Hilfe schreit, treten sämtliche Angeklagten auf den am Boden Liegenden ein. Der 36-Jährige kann nur noch seine Arme schützend über den Kopf halten.
Der Vater des 36-Jährigen eilt seinem Sohn zu Hilfe und wird ebenfalls direkt von den vier Männern angegriffen. Erneut treten die Männer auf den am Boden liegenden 36-jährigen Mann ein. Als Zeugen versuchen, die Auseinandersetzung zu beenden, wird ein von ihnen ebenfalls von dem Quartett verletzt.
Haupttäter ist nach Ansicht des Gerichts ein 38-Jähriger. Er wird mit der höchsten Strafe belegt. Zu den Bewährungsauflagen zählt für die vier Männer unter anderem die Zahlung von insgesamt 6000 Euro Schmerzensgeld an die drei Geschädigten.
Die Täter zeigten sich alle vor der Urteilsverkündung reuig und entschuldigten sich bei den Geschädigten. Eine Erklärung für die Gewaltorgie konnten sie selber nicht nennen. Alle vier waren zuvor nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.