Brand des Affenhauses Beschuldigte Frauen müssen nun vor Gericht

Krefeld · Eine Mutter und ihre beiden Töchter hatten gegen die Strafbefehle Einspruch eingelegt. Nun wird öffentlich verhandelt.

Gerd Hoppmann, Leiter der Ermittlungskommission der Polizei Krefeld, zeigte am 2. Januar 2020 eine der Himmelslaternen, mit der der Brand ausgelöst worden sein soll.

Foto: dpa/Fabian Strauch

Für den verheerenden Brand im Krefelder Affenhaus hatte die Staatsanwaltschaft insgesamt fast 20.000 Euro Geldstrafen gegen drei beschuldigte Frauen beantragt. Das hat ein Sprecher des Krefelder Amtsgerichts am Montag mitgeteilt.

Demnach waren gegen zwei 34 und 37 Jahre alte Frauen Strafbefehle in Höhe von je 9000 Euro wegen fahrlässiger Brandstiftung verhängt worden. Eine 59-jährige Beschuldigte sollte aus gleichem Grund 1800 Euro zahlen.

Alle drei Frauen sollten jeweils 180 Tagessätze zahlen. Die unterschiedliche Höhe der Beträge spiegelt demnach lediglich unterschiedliche Einkommensverhältnisse wider und nicht den Grad des Verschuldens.

Die Frauen hatten die Strafbefehle nicht akzeptiert und Einspruch eingelegt. Deshalb wird es nun wohl zu einem Gerichtsprozess kommen. Ein Termin für die Verhandlung stehe noch nicht fest, sagte der Gerichtssprecher.

Den Frauen wird vorgeworfen, in der Neujahrsnacht sogenannte Himmelslaternen steigen gelassen zu haben. Diese sollen den Brand im Affenhaus des Krefelder Zoos ausgelöst haben. Bei dem Feuer starben rund 50 Tiere, darunter acht Menschenaffen.

Ein schwer verletzter Gorilla musste von einem Polizisten erschossen werden. Das völlig zerstörte Affenhaus wurde abgerissen. Der Schaden liegt in Millionenhöhe.

Bei einem Strafbefehl setzt das zuständige Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Strafe fest, ohne dass es eine Verhandlung gegeben hat. Per Strafbefehl können nur Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr auf Bewährung verhängt werden.

Laut den Ermittlungen war am Affenhaus baurechtlich alles in Ordnung gewesen. Konkret ging es dabei um Kunststoffscheiben, die nach einem Unwetter vor einigen Jahren eingebaut worden waren. Es stand die Frage im Raum, ob diese Scheiben vielleicht unerlaubterweise verwendet wurden - und das Feuer begünstigt haben könnten.

Inzwischen wird in Krefeld ein neues „Artenschutzzentrum Affenpark“ geplant, für das der Zoo um eine Fläche von 4000 Quadratmetern vergrößert werden soll. Die Gorilla-Anlage neben dem Affenhaus ist schon länger wieder geöffnet. In dem Bereich leben auch zwei Schimpansen, die das Feuer verletzt überlebt hatten. Red

(red)