Brandkatastrophe in der Silvesternacht Zoo-Brand in Krefeld: Beschuldigte Frauen lehnen Geldstrafe ab

Krefeld · Die Beschuldigten haben einen Strafbefehl über eine Geldstrafe abgelehnt. Nun erwartet sie voraussichtlich eine Verhandlung.

In der Silvesternacht brannte das Affenhaus im Krefelder Zoo ab. Auslöser waren nach Auffassung der Staatsanwaltschaft so genannte Himmelslaternen, die drei Frauen haben steigen lassen.

Foto: dpa/Andreas Drabben

Die drei Frauen, denen der verheerende Brand des Affenhauses im Krefelder Zoo in der Silvesternacht zur Last gelegt wird, müssen sich voraussichtlich vor Gericht in einer Hauptverhandlung verantworten. Das haben Staatsanwaltschaft und Polizei am Freitagnachmittag bekannt gegeben.

Das ist insofern überraschend, als ihren bereits im Juni von der Staatsanwaltschaft Krefeld ein anderer Weg der Sanktion aufgezeigt worden sei – ein so genannter Strafbefehl nach dem Abschluss der Ermittlungen. „Wir haben grundsätzlich eine prozessuale Fürsorge“, erläutert Oberstaatsanwalt Axel Stahl. Damit hätte das Verfahren  einen schriftlichen Weg genommen. Das sei gesetzlich so vorgesehen. In diesem Fall wohl, damit die Beschuldigten nicht den Weg in die Öffentlichkeit nehmen müssen. Dementsprechend sei eine Geld- statt einer Haftstrafe vorgesehen gewesen. Über die Höhe dieses Betrages will  sich der Oberstaatsanwalt nicht äußern. Es sei aber „keine unerhebliche“ Summe.

Bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld seien bereits im Juli entsprechende  Strafbefehle wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Brandstiftung beantragt worden – jeweils gegen alle drei beschuldigten Frauen. Diesen Anträgen sei vom Gericht auch entsprochen worden.

Nun hätten alle Beschuldigten, die von jeweils einem Anwalt vertreten werden, innerhalb der dafür vorgesehenen Frist von der ihnen eröffneten Möglichkeit der Einlegung eines Einspruchs gegen den Strafbefehl Gebrauch gemacht. Die Folge laut Ankläger Stahl: „Die Klärung des Sachverhaltes wird nach den einschlägigen Regelungen der Strafprozessordnung voraussichtlich im Rahmen einer gerichtlichen Hauptverhandlung erfolgen.“

Damit ist auch klar, dass Staatsanwaltschaft und Polizei eine ursprünglich in der kommenden Woche eine geplante Pressekonferenz zu den lange von Medienvertretern angefragten Ergebnissen der Ermittlungen zu dem Brandgeschehen in der Nacht zurückgestellen. „Zunächst“, heißt es zumindest. Zu gegebener Zeit werde dem „nachvollziehbaren und andauernden Informationsinteresse der Medien“, das ja bekannlich nichts anderes ist als ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit, weiter entsprochen werden. Die Begründung: Die darin zu erörternden Fragen gehörten schließlich zur gerichtlichen Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung, mit der Bekanntgabe von Ergebnissen in einer Pressekonferenz würde dem vermutlich vorgegriffen.

Den Frauen wird fahrlässige Brandstiftung zur Last gelegt. Ihnen wird vorgeworfen, sie hätten in der Neujahrsnacht Himmelslaternen steigen lassen. Diese sollen dann den Brand im Affenhaus des Krefelder Zoos ausgelöst haben. Bei dem Feuer starben rund 50 Tiere, darunter acht Menschenaffen. Ein schwer verletzter Gorilla musste von einem Polizisten erschossen werden. Das völlig zerstörte Affenhaus wurde abgerissen.