Der Bruder war’s — doch nicht
Geschwister-Zoff: Schwindel fliegt vor Gericht auf.
Wenn man seinen Bruder die Treppe hinunterstößt und der 15 Stufen fällt, dann nennt die Justiz das eine „gefährliche Körperverletzung“ durch „eine das Leben gefährdende Behandlung“. Genau deswegen musste sich ein 28-jähriger Krefelder am Mittwoch vor dem Strafrichter verantworten. Verurteilt wird man allerdings nur, wenn man die Tat auch wirklich begangen hat.
Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe von Anfang an. „Ich habe mit meinem Vater Fernsehen geguckt und habe nur einen Knall im Treppenhaus gehört.“ Da habe er im Treppenhaus geschaut und seine Mutter, die gerade dort beim Putzen war, gefragt, ob ihr etwas passiert sei. Dann sei er wieder reingegangen. Dass Angeklagte eine Tat bestreiten, ist vor Gericht nun kein außergewöhnlicher Vorgang. Seltener war da schon die Ehrlichkeit des 34-jährigen Bruders: „Ich muss zugeben, dass meine Aussage damals falsch war. Wir hatten Zoff.“ Er sei ausgerutscht und wegen des Streits habe er bei der Polizei seinen Bruder beschuldigt, ihn gestoßen zu haben. Damit belastete sich der Mann selbst. Denn eine falsche Verdächtigung ist strafbar. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren.
Sein Bruder wurde allerdings zumindest in diesem Punkt freigesprochen. Eine Strafe von 85 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro, also insgesamt 850 Euro, muss er trotzdem zahlen. Denn er war auch noch wegen Betruges angeklagt. Er hatte Ende 2015 dreimal Waren im Wert von rund 73 Euro im Internet bestellt, obwohl er kein Geld hatte, diese zu bezahlen. Diese Taten hatte er aber direkt zu Beginn der Verhandlung eingeräumt.