DGB: Das ist wichtig bei Ferienjobs
Wer noch keine 14 Jahre ist, braucht eine Zustimmung der Eltern.
Die Sommerferien stehen vor der Tür — und viele Schüler suchen einen Ferienjob. Eigentlich eine gute Sache: Die Arbeit hilft, das Taschengeld aufzubessern und gewährt gleichzeitig Einblicke in die Arbeitswelt. Der DGB-Krefeld gibt Tipps, damit alles gut läuft.
Ferienjobs gibt es in allen erdenklichen Branchen, und dabei gibt es durchaus auch gefährliche Arbeiten. Die sind aber für Kinder und Jugendliche tabu. „Im Jugendarbeitsschutzgesetz ist geregelt, unter welchen Bedingungen Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen“, erklärt Phillip Einfalt, Vorsitzender des DGB Krefeld.
Ferienjobs müssen leichte Tätigkeiten sein: zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitung austragen oder Botengänge. Schwere körperliche oder gefährliche Tätigkeiten sind für Jugendliche verboten. Bis einschließlich dem 14. Lebensjahr ist arbeiten verboten. Aber: Wenn die Eltern zustimmen, dürfen Kinder ab 13 Jahre bis zu zwei, in der Landwirtschaft drei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten. Wer zwischen 15 und 17 Jahre alt ist, gilt als Jugendlicher. Für sie gibt es beim Jobben in den Ferien weniger Einschränkungen.
Schulpflichtige dürfen nicht länger als vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben, denn die sind in erster Linie zur Erholung da. Für die Arbeitszeit gelten strenge Regeln: Die Arbeitszeit von acht Stunden am Tag und 40 Stunden die Woche darf nicht überschritten werden, auch nicht die Zeit zwischen 6 bis 20 Uhr. Ausnahmen gelten für Schüler, die bereits 16 Jahre alt sind. Sie dürfen in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten, allerdings nicht an Wochenenden. Ebenso im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt sind die Ruhepausen von unter 18-Jährigen. Wer viereinhalb bis sechs Stunden am Tag arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Bei mehr als sechs Stunden sind es 60 Minuten. Wer älter ist als 18 Jahre, hat Anspruch auf den Mindestlohn.
Bei Geringfügigkeit dürfen maximal 51 Stunden im Monat gearbeitet werden. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das Mindestlohngesetz hingegen nicht. Hier sollte man die Lohnhöhe ganz genau im Blick haben, wenn der Arbeitsvertrag unterzeichnet wird.
Auf jeden Fall sollte jeder Schüler nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen. Der muss vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und den Lohn regeln.
Und was passiert, wenn sich einer verletzt? Während des Ferienjobs sind Schüler bei der Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert. Dieser Schutz beginnt ab dem ersten Arbeitstag und gilt auch für den Weg zur Arbeit und zurück nach Hause. Und wenn Arbeitgeber sich nicht an die Gesetze halten? Dann sollte man zusammen mit den Eltern was dagegen tun.
Am besten wendet man sich in solchen Fällen an die Aufsichtsbehörden — in der Regel sind das örtliche Gewerbeaufsichtsämter oder die Ämter für Arbeitsschutz. Arbeitgeber, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, müssen mit heftigen Geldbußen rechnen.