DNA überführt Einbrecher
Beweise der Staatsanwaltschaft zwingen den Täter zum Geständnis. Das Gericht verhängt sechs Jahre und sechs Monate Haft.
Krefeld. Erst leugnete der 31-jährige Angeklagte seine Mittäterschaft an dem Raub noch, dann bewogen ihn die erdrückenden Beweise aber doch zu einem Geständnis. Am Mittwoch ist vor dem Krefelder Landgericht der Angeklagte O. wegen schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann zusammen mit einem unbekannten Mittäter am 15. November 2013 in den Abendstunden in das Haus des Zeugen S. durch die unverschlossene Terrassentür eingedrungen sei. S. hielt sich zu dieser Zeit allein im Haus auf und schlief im Bett, nachdem er kurz zuvor von seiner Schicht gekommen war. Die Täter bedrohten den Mann zunächst massiv und zwangen ihn zur Herausgabe von Geld und Goldgegenständen. Dazu nutzte der Angeklagte ein Messer, das er dem Geschädigten an den Hals hielt. Die Täter durchsuchten die Wohnung von S. und entwendeten unter anderem eine goldene Kette, zwei Ringe und ein Handy. Bevor die Täter das Haus verließen, drohten sie dem Geschädigten, ihn zu töten, falls er die Polizei alarmieren sollte.
Bei den polizeilichen Ermittlungen hatte O. stets seine Mittäterschaft an dem Raub verneint und ausgesagt, zu diesem Zeitpunkt nicht in Krefeld gewesen zu sein. Doch bei der Tatortdurchsuchung der Polizei wurden DNA-Spuren des 31-Jährigen an einem Kleiderschrank in der Wohnung gefunden, die ihn überführten und schließlich zu einem Geständnis bewegten.
Das Gericht entsprach mit seinem Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von höchstens drei Jahren beantragt. Die Kammer berücksichtigte bei ihrer Entscheidung, dass der Angeklagte im Verlauf der Verhandlung zwar geständig war, aber erst nachdem die erdrückenden Beweise aufgrund der DNA-Untersuchung vorlagen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Haftbefehl wurde aufrecht erhalten.