Politik Einsicht in das Wählerverzeichnis ab Montag möglich

Krefeld · Bis zum 29. April sind Einsprüche im Briefwahlbüro am Stadthaus möglich, wenn Daten fehlerhaft sind

NRW-Wahl

Foto: WZ/Schröder, Ellen

Die Stadtverwaltung macht auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis zur NRW-Landtagswahl am Sonntag, 15. Mai, aufmerksam. Das Wählerverzeichnis für die Stimmbezirke der Stadt Krefeld wird in der Zeit von Montag, 25., bis Freitag, 29. April, während der Dienststunden von Montag bis Mittwoch, 8.30 bis 17 Uhr, am Donnerstag von 8.30 bis 17.30 Uhr und am Freitag von 8.30 bis 13 Uhr im Briefwahlbüro, Stadthaus, Konrad-Adenauer-Platz 17, 47803 Krefeld, Zimmer 246 und 247, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Jeder Wahlberechtigte – in Krefeld sind das rund 159 000 – kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist, spätestens am 29. April bis 13 Uhr, im Briefwahlbüro vor Ort Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhielten bis spätestens 24. April eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis 13. Mai, 18 Uhr, beim Briefwahlbüro mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Das Briefwahlbüro für die Krefelder Landtagswahlkreise ist seit dem 11. April geöffnet. Das Büro befindet sich am Stadthaus, Konrad-Adenauer-Platz 17. Die Öffnungszeiten sind montags bis mittwochs von 8.30 bis 17 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 17.30 Uhr und freitags von 8.30 bis 13 Uhr. Dort können Briefwahlanträge persönlich gestellt und es kann direkt vor Ort gewählt werden.

Briefwahlanträge können auch bequem online über den auf der Wahlbenachrichtigung befindlichen QR-Code oder im Internet auf den Seiten der Stadt Krefeld oder per Post mit dem Antragsformular auf der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Informationen gibt es auch per E-Mail an wahlen@krefeld.de oder per Telefon unter 864490. Red