Krefeld Er ist da, wenn Jobs in Krefeld in Gefahr sind
David Hagen ist neuer Direktor am Arbeitsgericht. Eine Aufgabe ist die Einführung der elektronischen Akte.
Krefeld. „Wir sind schnell, und das müssen wir auch sein.“ Das sagt David Hagen, der neue Direktor des Arbeitsgerichts in Krefeld. Hagen übernimmt mit dem Arbeitsgericht Krefeld ein Gericht mit langjähriger Tradition, die bis in das Jahr 1811 zurückreicht. Im Jahr 1946 neu gegründet, feiert das Arbeitsgericht Krefeld 70. Geburtstag.
Schnelligkeit zeichnet es aus. Das liegt an der Aufgabe: „Arbeitnehmer und Arbeitgeber brauchen ja schnell eine Klärung, wenn sich der Arbeitnehmer beispielsweise gegen eine fristlose Kündigung wehrt.“
Auch deshalb ist es vergleichsweise einfach, ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht anzustoßen: „Bürger müssen keine Gerichtsgebühren vorab zahlen, sondern wir fangen sofort an zu arbeiten“, sagt Hagen. „Die Gebühren zahlt später der Verlierer.“
Zwei bis drei Wochen dauert es, dann gibt es den ersten Gütetermin zwischen den Parteien, oft gibt es nach vier Wochen bereits einen Titel, viele Verfahren endeten auch mit einem Vergleich, sagen Hagen und Pressesprecher Jan-Philip Jansen. „Wir sind der Motor in dem System, das den Vergleich ermöglicht.“ In dieses Ergebnis flössen die rechtliche Situation und viel Erfahrung ein, sagt David Hagen. „Eine Abfindung ist keine gewürfelte Zahl.“
Dass der Arbeitnehmer bei einer Kündigung in jedem Fall Anspruch auf eine Entschädigung habe, sei eine Mär, betont er. „Das Gerücht resultiert aus der Tatsache, dass in vielen Verfahren eine Abfindung vereinbart wird.“ Es sei eine Frage der Abwägung.
Hagen ist in seinem neuen Posten nicht nur als Jurist, sondern auch als Organisator gefragt. „Ich habe Spaß an solchen Aufgaben.“ Die ist in seinem Fall nicht klein: Als Arbeitsgerichtsdirektor muss er die interne Arbeit um- und den Kontakt nach außen neu strukturieren. „Für den Bürger ändert sich nichts“, sagt Hagen.
Im Kern geht es bei der Reform um die Einführung elektronischer Akten. Zurzeit ist alles Papier: Originale und Kopien wandern von Büro zu Büro, innerhalb des Arbeitsgerichts und zwischen den Prozessbeteiligten hin und her. „Papier wird weitergereicht“, sagt Hagen.
Auch die Klagezustellung für den Bürger erfolgt in dieser Form. Für eine Umstellung auf digitale Akten mussten die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden: „Die Zivilprozessordnung stammt aus dem Jahr 1879 und geht davon aus, dass es eine Handakte gibt.“
Das Basisprogramm für die elektronische Aktenführung wird im Arbeitsgericht ab dem kommenden Jahr eingesetzt, aber das System funktioniert nur, wenn Rechtsanwälte und Verbände auf der anderen Seite mitspielen. Da sieht Arbeitsgerichtsdirektor Hagen kein großes Problem: Viele Kanzleien arbeiteten bereits digital. Hagen: „Wir sind darauf angewiesen, dass sie mitziehen.“
2400 Verfahren wie Kündigungsschutz- oder Zeugnisklagen wurden in diesem Jahr bearbeitet, außerdem 17 einstweilige Verfügungen und 25 Beschlussverfahren. „Wir hatten einmal deutlich mehr“, sagt Hagen. 2012 beispielsweise wurden 2963 Fälle verhandelt. Woran der Rückgang liegt? „Zum Teil fehlen Krefeld heute die Arbeitsplätze, vor zehn Jahren wurden viele abgebaut, da war der Druck höher.“ Heute, sagt Hagen, gehe es vielen Branchen gut.
Lokale Wirtschaftsnachrichten haben für ihn und seine Kollegen wie für die jeweiligen Arbeitnehmer eine besondere Bedeutung. „Baut ein Unternehmen Arbeitsplätze ab, müssen wir schnell einsatzbereit sein“, sagt Hagen. „Wenn die Situation eintritt, brauchen alle Seiten schnell Klarheit.“ Das Arbeitsrecht sei bei vielen Arbeitgebern in der Kritik, habe aber auch viel Gutes. Beispiel: Bestandsschutz. „Er bewahrt vor Schnellschüssen.“
Am Krefelder Arbeitsgericht am Preußenring arbeiten in der Regel fünf Richter, fünf Beamte, Wachtmeister, Geschäftsleiter, Rechtspfleger und mittlerer Dienst sowie acht Justizangestellte. Hagen verweist auf die sparsame Haushaltsführung, die durch kollegiale Kooperation möglich sei. Man benutze die Bibliotheken, teile sich Wachtmeister und spreche sich mit dem Sozialgericht bei der Raumnutzung ab.
Der Arbeitsgerichtsdirektor betont aber auch: „Es wäre falsch, wenn der Rechtsschutz nach dem Kriterium der Kostendeckung arbeiten müsste.“ Der Staat müsse die Justiz als dritte Staatsgewalt vorhalten, und: „Wir wollen vor Ort sein.“ Sei der Kontakt für den Bürger mit hohen Hürden verbunden, sinke die Akzeptanz.