Schraubenzieher-Attacke Ermittlungsrichterin im Zeugenstand
Das Gericht wählt eine ungewöhnliche Maßnahme im Prozess gegen eine Krefelderin (31), die ihren Stiefvater schwer verletzt haben soll.
Krefeld. Wegen widersprüchlicher Zeugenaussagen in den bisherigen Verhandlungen und Ungereimtheiten in den Vernehmungsprotokollen hat das Landgericht in einem Prozess um versuchten Totschlag und Körperverletzung eine ungewöhnliche Maßnahme ergriffen und die Ermittlungsrichterin in den Zeugenstand geladen. Sie hatte die Zeugen und die Angeklagte nach deren Festnahme vernommen und Untersuchungshaft angeordnet. Die angeklagte Krefelderin (31) wird beschuldigt, ihren Stiefvater mit einem Schraubenzieher schwer verletzt und auch ihre Mutter im Streit geschlagen zu haben.
Die Ermittlungsrichterin nannte als Hauptgrund des Streits der Angeklagten mit Mutter und Stiefvater den Vorwurf, dass „sich die Tochter das Haus unter den Nagel reißen wollte“. Sie soll versucht haben, ihrer Mutter den Pass abzunehmen, um deren Rückreise nach Serbien zu verhindern. Beim Gerangel um die Tasche sei die Mutter gestürzt und habe sich verletzt.
Laut Aussagen von Zeugen soll die Angeklagte ihre Mutter auch geschlagen haben, was sie jedoch bestreitet. Auch die Mutter habe ausgesagt, nicht von ihrer Tochter geschlagen worden zu sein. Die folgende tätliche Auseinandersetzung zwischen ihrem Ehemann und der Tochter habe sie nicht mitbekommen. Sie wisse lediglich vom Hörensagen, dass die Tochter ihn mit einem Messer oder einem Schraubenzieher verletzt haben soll. Dabei soll sie gesagt haben: „Du hast mir auf den Kopf gehauen, das wirst du bereuen.“
Ein Kriminalbeamter zitierte die Beschuldigte, sie sei von ihrem Stiefvater angegriffen und geschlagen worden. Daraufhin habe sie sich einen Schraubenzieher, der im Treppenhaus lag, genommen. Ein Nachbar habe sie zu der Attacke noch angestachelt und den Schraubenzieher später vom Blut gereinigt. Laut Zeugen habe sie gezielt auf Hals und Schulter eingestochen, aber versichert, dass sie den Mann nicht umbringen wollte. Der Prozess wird fortgesetzt. wop