Exoten: Vorsicht bei lebenden Urlaubssouvenirs
Die untere Landschaftsbehörde weist auf den Natur- und Artenschutz hin.
Krefeld. Vor der Sommerferienzeit weist die Untere Landschaftsbehörde der Stadt Krefeld alle Bürger vorsorglich darauf hin, dass vor der Einfuhr von exotischen Tieren einiges zu beachten ist. In der EG-Artenschutzverordnung zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen wird der Handel mit besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten europaweit geregelt. Diese Bestimmungen sind in Deutschland im Bundesnaturschutzgesetz und in der Bundesartenschutzverordnung umgesetzt.
Die Meldepflicht für besonders geschützte Tierarten wie Graupapagei oder Griechische Landschildkröte besteht schon seit 1987. Registrieren lassen kann ein jeder solche Tiere bei der Unteren Landschaftsbehörde im Fachbereich Grünflächen der Stadt Krefeld. Angaben wie Tierart, Vorbesitzer und gegebenenfalls Ringnummer können formlos schriftlich eingereicht werden.
Über 1500 Tiere sind allein in Krefeld registriert. Papageienvögel, etliche Reptilienarten, darunter alle Riesenschlangen, und bestimmte Vogelspinnenarten gehören dazu. Diese bedrohten Arten stehen unter wissenschaftlicher Kontrolle und dürfen zurzeit noch in größeren Mengen gehandelt werden, da das Überleben der Art in ihren Ursprungsländern bisher nicht gefährdet ist.
Vom Aussterben bedrohte Arten wie die Griechische Landschildkröte sowie alle europäischen Eulen- und Greifvogelarten, dürfen nur in Ausnahmefällen gehandelt werden.
Für alle Arten der Anhänge A und B ist der Exotenhalter verpflichtet, der Unteren Landschaftsbehörde Nachweise vorzulegen. Beim Kauf oder bei einer Schenkung besonders geschützter Arten wie einheimischen Waldvögeln müssen alte Cites-Bescheinigungen, Rechnungen, Vermarktungsgenehmigungen oder sonstige Belege vom Verkäufer oder Vorbesitzer vorhanden sein.
Generell sollte sich jeder Tierliebhaber vor dem Kauf eines Tieres vergewissern, ob er die teilweise sehr schwierigen Haltungsbedingungen für besonders geschützte Tierarten überhaupt erfüllen kann. Auch können viele langlebige Tiere wie Aras oder Landschildkröten manchmal den Besitzer überdauern.
Auskünfte zur Meldepflicht sind bei der Unteren Landschaftsbehörde bei Maren Tervoort, Telefon 86 44 29, und Auskünfte zur Ausstellung von EU-Bescheinigungen bei Andrea Funke unter Telefon 86 44 27 erhältlich.