Gebühren: Abwasser füllt Stadtkasse
Seit 2004 hat der Eigenbetrieb Entwässerung 9,51 Millionen Euro Gewinn an den Haushalt überwiesen.
Krefeld. Wenn es um Abwassergebühren geht, belegt Krefeld einen Spitzenplatz. 838,10 Euro musste ein Vier-Personen-Haushalt 2010 im Schnitt zahlen. Wie ein Vergleich des Bundes der Steuerzahler NRW zeigt, wurden die Verbraucher in keiner anderen kreisfreien Stadt an Rhein und Ruhr so kräftig zur Kasse gebeten. Die Stadt Münster beispielsweise verlangte nur 425,50 Euro von ihren Bürgern.
An der Topographie kann es kaum liegen. Die Bedingungen am flachen Niederrhein zwingen die Kanalbauer keinesfalls zu kostenträchtigen Konstruktionen.
Der Grund für die hohen Gebühren findet sich woanders: Es sind die kalkulatorischen Zinsen. Die Stadt Krefeld verzinst ihr Eigenkapital im Betrieb Stadtentwässerung mit sieben Prozent. Anders gesagt: Stünde ihr das Geld zur freien Verfügung, unterstellt die Stadt eine Rendite von sieben Prozent am Kapitalmarkt. Dies treibt die Kosten und damit die Gebühren in die Höhe.
„Krefeld ist mit sieben Prozent negativer Spitzenreiter in NRW“, urteilt Harald Schledorn, Gebührenexperte beim Steuerzahlerbund NRW. „Das bewegt sich rechtlich an der Schmerzgrenze, ist aber zulässig.“
Wie sehr der städtische Haushalt davon profitiert, zeigt ein Blick zurück. Seit 2004, als der Eigenbetrieb Stadtentwässerung gegründet wurde, gab es mit Hilfe der Abwassergebühren Jahr für Jahr Gewinne. Zum Teil ging der Überschuss in die Rücklagen des Betriebs. Das meiste Geld floß allerdings in den städtischen Haushalt. Seit 2004 ergibt sich eine Summe von 9,51 Millionen Euro.
Schledorn vom Steuerzahlerbund kritisiert diese Praxis scharf. „Überschüsse aus Eigenbetrieben gehören nicht in den städtischen Haushalt“, so der Experte. „Statt die Gewinne in den Etat fließen zu lassen, sollten die Abwassergebühren gesenkt werden.“ Gleichzeitig wäre es aus seiner Sicht angemessen, den kalkulatorischen Zins zu senken.
Das ist aber nicht zu erwarten. Der Punkt sei bei den Haushaltsberatungen intensiv diskutiert worden, so Stadtsprecher Timo Bauermeister. Es habe keinen Beschluss gegeben, vom bestehenden Zinssatz abzuweichen.
Formale Änderungen wird es aber bei den Gebührenbescheiden geben. Seit Jahren erhalten die Verbraucher eine Rechnung der Stadtwerke Krefeld (SWK), in der die Abwassergebühr gemeinsam mit der Rechnung fürs Frischwasser aufgelistet ist. Das Ganze soll den Gebührenbescheid der Stadt darstellen.
Laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss aber klar erkennbar sein, wer die Gebühr erhebt. Notwendig ist die Unterscheidung zwischen Abwasser (hoheitliche Aufgabe) und Frischwasser (private Aufgabe). Derzeit werde an neuen Gebührenbescheiden gearbeitet, um die Vorgaben umzusetzen, so Bauermeister. Dass damit auch die Höhe der Gebühr sinkt, ist jedoch nicht zu erwarten.