Gericht: 47-Jähriger hat Geld von der Arge erschlichen
Der Angeklagte wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Krefeld. 4859 Euro hatte sich ein 47-Jähriger, der in Krefeld wohnt, über drei Jahre lang von der Arge erschlichen. Von 2006 bis 2009 hatte er nicht angegeben, dass seine Tochter geringfügig beschäftigt war und somit mehr Geld erhielt, als ihm zustand. Dafür wurde er vor dem Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt.
Der Tatvorwurf lautete auf Betrug in vier Fällen. Denn jeder der eingereichten vier Leistungsanträge wurde als eine neue Tat gewertet. Vor Gericht sagte seine 23-jährige Tochter aus, dass sie sich neben dem Studium etwas dazu verdient hätte.
Sie hätten die Sachbearbeiterin bei der Arge zwar gefragt, ob sie arbeiten dürfe. Als diese das bejahte, war für die Tochter alles geregelt. Über ihren Arbeitgeber habe sie alle Unterlagen an die Behörden gegeben, an die Arge hätte sie aber nichts gemeldet. Ihren Eltern hatte sie gesagt, dass alles mit der Sachbearbeiterin geklärt sei.
Aber der Vater, der 2007 wegen ähnlicher Betrugstaten zu einer Geldstrafe verurteilt wurde und insgesamt schon sechs Vorstrafen hat, hatte die fehlerhaften Anträge selbst unterschrieben und die Geldeingänge auf seinem Konto beobachtet. „Sie haben sich nicht darum gekümmert und zumindest in Kauf genommen, dass die Einträge falsch sind“, sagte der Richter in der Urteilsbegründung.
Mit seinem Urteil blieb der Richter hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück, der acht Monate Bewährungsstrafe und 80 Arbeitsstunden gefordert hatte. Der Verteidiger des 47-Jährigen argumentierte, dass der seit zehn Jahren arbeitslose Mann versucht habe, seine Familie zu ernähren, wo das Geld schon so vorne und hinten nicht reiche. Er forderte daher höchstens drei Monate Gefängnis auf Bewährung.